(1) Für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung ist das Burgenland in sieben Wahlkreise eingeteilt.
(2) Die Wahlkreise umfassen folgende Gebiete:
Wahlkreis 1: den politischen Bezirk Neusiedl am See; | ||||||||||
Wahlkreis 2: die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung; | ||||||||||
Wahlkreis 3: den politischen Bezirk Mattersburg; | ||||||||||
Wahlkreis 4: den politischen Bezirk Oberpullendorf; | ||||||||||
Wahlkreis 5: den politischen Bezirk Oberwart; | ||||||||||
Wahlkreis 6: den politischen Bezirk Güssing; | ||||||||||
Wahlkreis 7: den politischen Bezirk Jennersdorf. |
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