Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die Bezirkswahlbehörden für den politischen Bezirk Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind zugleich Kreiswahlbehörden für ihre Wahlkreise. Die Bezirkswahlleiter in diesen Bezirken sind zugleich Kreiswahlleiter.
In Kraft seit 16.07.2002 bis 31.12.2024
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