§ 42 Bgld. HK 1963 Verweis auf landesgesetzliche Rechtsvorschriften

Bgld. HK 1963 - Burgenländisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1963

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in diesem Gesetz auf andere landesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese inihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.03.1994 bis 31.12.9999
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