(Zu § 8)
Eine Poloid-Kontrollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:
a) | Feststellung der Mächtigkeit des noch vorhandenen Peloidlagers sowie kurze makroskopische und mikroskopische Beschreibung: | |||||||||
Farbe, Konsistenz, Homogenität, Geruch, gröbere Bestandteile, Zersetzungsgrad; | ||||||||||
b) | physikalische Untersuchung: Wassergehalt des naturfeuchten Peloids, pH-Wert elektrometrisch im Lager bestimmt, Wasserkapazität, Sedimentvolumen, Dichte; | |||||||||
c) | chemische Untersuchung: allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust, Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1 : 50; | |||||||||
d) | hygienisch-bakteriologische Untersuchung; | |||||||||
e) | bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers: Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum, elektrolytische Leitfähigkeit bei 20°C, ph-Wert elektrometrisch womöglich im Lager bestimmt; | |||||||||
f) | Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger seit der letzten vorausgegangenen Untersuchung eingetretener Veränderungen. |
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