(Zu § 8)
Eine Kontrollanalyse muß folgende Angaben umfassen:
a) | Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum; | |||||||||
b) | physikalische und physikalisch-chemische Untersuchung: | |||||||||
Quellschüttung, Quelltemperatur, Lufttemperatur, Wetter und vorausgegangene Witterung, Luftdruck, elektrolytische Leitfähigkeit bei 20° C, Trockenrückstand bei 180°C, pH-Wert elektrometrisch an der Quelle bestimmt, Radon falls für die Quelle charakterisierend, Menge der frei aufsteigenden Quellgase, falls therapeutisch genutzt; | ||||||||||
c) | Chemische Untersuchung: Quantitative Bestimmung der Ionen Calcium, Magnesium, Eisen, Chlorid, Sulfat und Hydrogencarbonat, Berechnung von Natrium + Kalium als Natrium aus der Anionen- und Kationendifferenz, ferner charakterisierender Bestandteil wie Jod in mg/kg, Mval/kg und Mval% sowie des titrierbaren Schwefels in mg/kg; freies Kohlendioxyd in mg/kg, mmol/kg und ml/kg bezogen auf 0°C und 101,33 kPa (760 mm Hg); Mengenmessung und Zusammensetzung der frei aufsteigenden Quellgase, falls für die Quellnutzung wesentlich (z. B. Nutzung zu Kohlensäuregas-Bädern); | |||||||||
Ammoniak, Nitrate und Nitrite qualitativ, Kaliumpermanganatverbrauch; Charakteristik des Quellwassers; | ||||||||||
d) | Gehalt an wertbestimmenden, belneotherapeutsich maßgebenden Inhaltsstoffen am Ort des Gebrauches (badefertig gefüllte Wanne, Trinkauslaß, Inhalationsnebel) auch bei flüchtigen oder leicht veränderlichen Stofen; | |||||||||
e) | Hygienisch-bakteriologische Untersuchung; | |||||||||
f) | Bewergung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger, seit der letzten vorausgegangenen Analyse eingetretener Veränderungen des Quellwassers. |
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