§ 40 Bgld. HK 1963 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Bgld. HK 1963 - Burgenländisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1963

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Durch die Bestimmungen dieses Gesetzes werden die Vorschriften des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), soweit sie in diesen Bestimmungen enthalten sind, die sich auf die Kuranstalten im Sinne dieses Gesetzes beziehen, nicht berührt.

In Kraft seit 01.12.1963 bis 31.12.9999
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