Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Taxirufapparat ist bei Ertönen des Signals vom Lenker des ersten Fahrzeuges, wenn dieser verhindert ist, vom Lenker des nächsten Fahrzeuges zu bedienen.
(3) Die Weitergabe einer am Standplatz entgegengenommenen telefonischen Anforderung an eine Funkzentrale oder an eine Mietwagenunternehmung ist untersagt.
(2) Der Taxirufapparat ist bei Ertönen des Signals vom Lenker des ersten Fahrzeuges, wenn dieser verhindert ist, vom Lenker des nächsten Fahrzeuges zu bedienen.
(3) Die Weitergabe einer am Standplatz entgegengenommenen telefonischen Anforderung an eine Funkzentrale oder an eine Mietwagenunternehmung ist untersagt.