Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
a)
Erfolgreiche Ablegung der Aufnahmeprüfung und
b)
auf Verlangen der Dienstbehörde die Selbstverpflichtung zur Kasernierung im Rahmen der jeweils geltenden Dienstvorschriften.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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