14.1. Eine der in Z 14.2 bis 14.9 angeführte oder gemäß § 147 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in Z 14.10 und 14.11 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen14.2. Eine Verwendung der Funktionsgruppe 7 ist zB:
Kommandantin oder Kommandant verlegbare Führungs- und Kontrollzentralen Luft & Einsatzunteroffizierin oder Einsatzunteroffizier Radar der Radarstation (mobil) beim Radarbataillon.
14.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
14.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
14.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
14.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
14.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
14.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
14.9. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:
14.10.
Z 14.11. Zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 14.10 der Nachweis der Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GUKG und die Verwendung auf einem dieser Verwendungsgruppe zugeordneten Arbeitsplatz im Gesundheits- und Krankenpflegedienst.
Definitivstellungserfordernisse:14.12. Die Z 12.19 ist anzuwenden.
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