Anl. 1/14 BDG 1979 Sonderbestimmung für Sanitätsunteroffiziere

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025

Z 14.11. Zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 14.10 der Nachweis der Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GUKG und die Verwendung auf einem dieser Verwendungsgruppe zugeordneten Arbeitsplatz im Gesundheits- und Krankenpflegedienst.Ziffer 14 Punkt 11, Zusätzlich zu den Erfordernissen der Ziffer 14 Punkt 10, der Nachweis der Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GUKG und die Verwendung auf einem dieser Verwendungsgruppe zugeordneten Arbeitsplatz im Gesundheits- und Krankenpflegedienst.

Definitivstellungserfordernisse:

14.12. Die Z 12.19 ist anzuwenden.14.12. Die Ziffer 12 Punkt 19, ist anzuwenden.

In Kraft seit 30.12.2022 bis 31.12.9999
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