Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Ernennungserfordernisse:
Die Z 13.1 bis 13.14 sind anzuwenden.
In Kraft seit 12.02.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1/16 BDG 1979
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1/16 BDG 1979 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1/16 BDG 1979