Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
17c.2. Verwendungen als M ZCh sind zB:
a)Litera aStellvertretender Kommandant der 4. Panzergrenadiergruppe der Panzergrenadierkompanie bei einem Panzergrenadierbataillon,
b)Litera bRichtschütze des PALTrupps beim PALZug der Panzergrenadierkompanie bei einem Panzergrenadierbataillon,
c)Litera cRettungssanitäter der Jägerkompanie bei einem Jägerbataillon.
In Kraft seit 24.12.2020 bis 31.12.9999
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