Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Eignungsprüfung und die Erstellung und Auswertung der Tests sind durch Verordnung der Bundesregierung festzusetzen.
In Kraft seit 01.09.1991 bis 31.12.9999
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