Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024
Organe der Bundesarbeitskammer sind
1.
die Hauptversammlung,
2.
der Vorstand der Bundesarbeitskammer,
3.
der Präsident der Bundesarbeitskammer.
In Kraft seit 01.01.1992 bis 31.12.9999
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