Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Land soll durch die entsprechende Planung sicher stellen, dass die zu Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz notwendigen Dienstleistungsangebote bereitgestellt werden. Auf die regionalen Verhältnisse und die Bevölkerungsstruktur ist Bedacht zu nehmen.
In Kraft seit 01.03.2010 bis 31.12.9999
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