Begründung: Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 28.Oktober 1987, AZ. 21 Bs 470/87, über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 24.September 1987, GZ. BE 1053/87-8, entschieden. Rechtliche Beurteilung Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die davon betroffene Strafgefangene Jovanka M*** Beschwerde erhoben, welche als unzulässig zurückzuweisen war. Die Anfechtung einer in Strafsa... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 13.Oktober 1987, AZ. 8 Bs 493/87, eine Beschwerde der Privatankläger 1. Swami O***, 2. D*** L*** Z*** (DLZ) Österreich, 3. D*** L*** Z*** (DLZ) Winterthur sowie des Privatbeteiligten Ing. Julius E*** gegen den Beschluß des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 11. August 1987, GZ. 25 b E Vr 225/87-28 (Einstellung gemäß § 46 Abs. 3 StPO.), als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Verurteilten Hermann S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 23.Oktober 1987, GZ 23 Ns 505/87-11, mit welchem sein Antrag auf gnadenweise Tilgung der Verurteilungen bzw. auf gnadenweise Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister zurückgewiesen worden war, zurück (§ 411 Abs. 5 und Abs. 6 StPO). Rechtliche Beurteilung Die vom Verurteilten gegen diese Ent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 21.September 1987, Ns 1102/87-2, wurde der Antrag des Verurteilten Franz M*** auf Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Linz mit dem Beschluß vom 7.Oktober 1987, 11 Bs 244/87, nicht Folge gegeben. Diesen ihm laut Verfügung des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 14. Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Franz M*** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26. August 1987, GZ. 7 b Vr 4987/86-59, wurde der Antrag des Verurteilten Wolfgang K*** auf Gewährung einer achttägigen Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 29.September 1987, GZ. 22 Bs 442/87-2, nicht Folge gegeben. Diesen ihm am 8.Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Wolfgang K**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten Walter P*** gegen den Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24.Juli 1987, GZ 8 b E Vr 3.432/82-84, mit dem sein Antrag auf Zahlungsaufschub abgewiesen wurde, nicht Folge. Die gegen diese Beschwerdeentscheidung eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Gegen Beschlüsse des Vorsitzenden übe... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Johann G*** wegen § 88 Abs. 1 und Abs. 4 2. Fall (§ 81 Z 2) StGB hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 23.April 1987, AZ 26 Bs 169/87, der Beschwerde des Verurteilten Johann G*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 6.März 1987, GZ 12 a E Vr 1659/85-20, mit welchem sein Antrag auf (weiteren) Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen worden war, Folge gegeben und den Aufschub des Vollzuges der über ihn verhängten Freiheitsstra... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 30.April 1987, AZ 11 Bs 40/87, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Alfonso O*** T*** wegen §§ 127 ff StGB, AZ 30 Vr 1945/86 des Landesgerichts Linz, die Gebühren des zur Berufungsverhandlung am 10.April 1987 beigezogenen Dolmetschers Helmut F*** mit 623,70 S (einschließlich Umsatzsteuer) bestimmt; das Mehrbegehren im Betrage von 177 S (zuzüglich Umsatzsteuer) wurde hingegen abgewiesen. Den zuletzt angeführten Betrag hatte der Dolmetscher... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch andere Entscheidungen enthält - wurden Alois M*** und Wolfgang M*** (1.) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 131 erster Fall StGB sowie (2.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 26.September 1986 in Wien (zu 1.) in Gesellschaft als Beteiligte dem Kemal V*** fremde bewegliche Sachen und zwar zwei bis drei Kilogramm Obst und Gemüse mit dem Vor... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Eine Ausdehnung des im § 15 StPO vorgesehenen, aus dem allgemeinen Aufsichtsrecht der Gerichtshöfe zweiter Instanz resultierenden Rechtszuges auf den OGH ist unzulässig. Entscheidungstexte 14 Os 100/87 Entscheidungstext OGH 22.07.1987 14 Os 100/87 14 Os 61/88 Entscheidungstext OGH 20.04.1... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das gemäß § 15 StPO mit der Sache befaßte Oberlandesgericht Linz ausgesprochen, daß für eine aufsichtsbehördliche Maßnahme kein Anlaß bestehe. Die vom Privatankläger dagegen erhobene Beschwerde mußte zurückgewiesen werden, weil im § 15 StPO ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen ist, dieser aber nur in solchen Fällen über Beschwerden zu entscheiden hat, in denen das Gesetz d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Subsidiaranklägers gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 20. Februar 1987, GZ 23 a Vr 5311/85-3, mit welchem der Antrag des (beschränkt entmündigten) Franz S*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen (seinen Sachwalter) Dr.Anton J*** wegen des Verdachtes nach den §§ 302, 297 StGB abgelehnt worden war, gemäß dem § 49 Abs. 2 Z 2 StPO zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Strafgefangenen Gerald F*** gegen die Ablehnung einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe (§ 99 StVG.) nicht Folge gegeben. Die dagegen erhobene weitere Beschwerde war zurückzuweisen, weil ein Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse (§ 17 Abs. 4 StVG.) wie überhaupt gegen solche eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht im Strafprozeß unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: StPO §16 A
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz ist nur in den gesetzlich ausdrücklich normierten Fällen eine Beschwerde an den OGH zulässig (vgl § 63 Abs 2 StPO, § 6 StEG, § 41 Abs 1 in Verbindung mit § 37 Abs 1 GebAG 1975). Entscheidungstexte 11 Os 48/87 Entscheidungstext OGH 05.05.1987 11 Os 48/87 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Dr.Rudolf H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Kreisgerichtes Wels vom 23.Dezember 1986, GZ 8 Vr 1912/81-527, womit einer Beschwerde gegen den eine Aufhebung der Anordnung gelinderer Mittel verweigernden Beschluß des Untersuchungsrichters nicht Folge gegeben worden war, zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom Besc... mehr lesen...
Norm: StPO §16 A
Rechtssatz: Die Strafprozeßordnung sieht ein (allgemeines) Aufsichtsrecht des OGH, dessen Wirkungsbereich (im Strafprozeß) in § 16 StPO geregelt ist, nicht vor. Entscheidungstexte 9 Os 51/87 Entscheidungstext OGH 15.04.1987 9 Os 51/87 14 Os 100/87 Entscheidungstext OGH 22.07.1987 14 Os 100/87 Vgl a... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 17.März 1987, AZ 25 Bs 117/87, hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatbeteiligten Werner J*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 16.Oktober 1986, GZ 8 Ns 329/86-3, mit welchem dessen in der Strafsache gegen Erwin K*** wegen § 125 StGB und anderer Delikte gestellter Subsidiarantrag dem Bezirksgericht Baden (zum AZ U 1510/84) zur Entscheidung übermittelt worden war, als unzulässig zurückgewiesen. Dagegen ric... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Über Beschwerden gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe erster Instanz, seien sie zulässig oder unzulässig, hat grundsätzlich der Gerichtshof zweiter Instanz zu befinden (RZ 1961,40, SSt XXVI/17; XXIX/85). Allein in diesem Fall, wo der Beschwerdeführer ausdrücklich den Obersten Gerichtshof angerufen und das Oberlandesgericht die Entscheidung abgelehnt hat, mußte der Oberste Gerichtshof das unzulässig Begehren for... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz hat mit Beschluß vom 3.Dezember 1986, AZ 11 Ns 639/86, den Anträgen der Staatsanwaltschaft Salzburg und des Angeklagten Heinz H*** auf Zuweisung der Strafsache an das Landesgericht Linz nicht Folge gegeben. Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde des Angeklagten. Rechtliche Beurteilung Ohne daß auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerde eingegangen werden muß, war die Beschwerde schon deswegen zurückzuweise... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.März 1934 geborene Geza B*** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichts Linz vom 29. März 1985, GZ. 28 E Vr 2268/84-10, wegen des zum Nachteil der Isabella W*** begangenen Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt; der als Privatbeteiligte auftretenden Geschädigten wurde gemäß § 369 StPO. ein Betrag von 1.000 S zugesprochen. Mit Beschluß vom 20.Februar 1986 wurden die der Privatbeteiligten durch anwaltlic... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluß vom 16.Oktober 1986 die unzulässige Beschwerde der Privatbeteiligten Marianne H***, Maria H*** und Franz S*** gegen einen Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien zurückgewiesen. Auch die gegen diesen Beschluß des Obersten Gerichtshofes erhobene Beschwerde der Maria H*** und des Franz S*** ist unzulässig, weil Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes unanfechtbar sind. A... mehr lesen...
Norm: StPO §16 A
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Erkenntnisses des OGH. Entscheidungstexte 11 Ns 19/86 Entscheidungstext OGH 25.11.1986 11 Ns 19/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096624 Zuletzt aktualisiert am 02.10.2008 mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Manoutcher B*** begehrt die teilweise Aufhebung des Erkenntnisses des Obersten Gerichtshofes vom 14.Jänner 1986, GZ 11 Os 196/85-7, insoweit, als hiemit seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Juli 1985, GZ 6 a Vr 7398/84-251, zurückgewiesen worden war. Mit diesem Antrag war spruchgemäß zu verfahren, weil die begehrte Maßnahme in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehen und da... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 12.April 1983, GZ 12 a Vr 873/81-202, wurde Emmerich V*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die der Genannte zur Gänze verbüßt hat. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 14.März 1986, GZ 12 a Vr 873/81-357, wurden mehrere Wiederaufnahmsanträge des Verurteilten abgewiesen. Der dagegen erhobenen Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß vom 24.September 1986, AZ 22 Bs 428/86, hat das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des Norbert S*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 27.Juni 1986, GZ 7 a E Vr 3180/86-37, womit die Kosten des Strafverfahrens (unter Heranziehung eines Eigengeldbetrages) mit 3.000 S bestimmt wurden, nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Verurteilten an den Obersten Gerichtshof. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: StPO §16 AStPO §63 Abs2 A
Rechtssatz: § 63 Abs 2 StPO räumt nur "gegen die gemäß § 62 vom Gerichtshof zweiter Instanz verfügte Delegierung eines anderen Gerichtes" ein Beschwerderecht (an den OGH) ein; deren Ablehnung hingegen ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 9 Os 159/86 Entscheidungstext OGH 05.11.1986 9 Os 159/86 12... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 10.September 1986, AZ 11 Bs 501/86, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Andreas W*** wegen §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, AZ 16 E Vr 1087/86 des Kreisgerichtes Wels, dem Antrag des Beschuldigten, diese Strafsache gemäß § 62 StPO dem (örtlich) zuständigen Kreisgericht Wels abzunehmen und dem Landesgericht Salzburg zuzuweisen, nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 2.Juli 1986, GZ 9 Os 102/86-6 (= ON 18 in 23 a Vr 50/85 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien), hat der Oberste Gerichtshof die Beschwerde der als Subsidiarantragstellerin einschreitenden Privatbeteiligten Cäcilia L*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 21.Mai 1986, AZ 22 Bs 209/86, als unzulässig zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die - als "Berufung" bezeichnete - Beschwerde der genannten Privatbeteiligten, die sie trotz entsprechen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der türkische Staatsangehörige Sami K*** auf Grund der von der Privatbeteiligten Maria Y*** als Subsidiaranklägerin erhobenen öffentlichen Anklage (§ 48 StPO) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Dezember 1982 in Wiener Neustadt mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den zuständigen Richter des K... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Hermann M*** und andere wegen §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 25 Vr 2861/85 des Landesgerichtes Salzburg, hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 5. August 1986, AZ 11 Ns 441/86, gemäß § 193 Abs. 4 StPO bestimmt, daß die über Hermann M*** aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs. 1 und 2 Z 3 lit a StPO verhängte Untersuchungshaft bis zu zwölf Monate dauern darf. Diesen Besc... mehr lesen...