Norm
StPO §16 ARechtssatz
Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz ist nur in den gesetzlich ausdrücklich normierten Fällen eine Beschwerde an den OGH zulässig (vgl § 63 Abs 2 StPO, § 6 StEG, § 41 Abs 1 in Verbindung mit § 37 Abs 1 GebAG 1975).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0096628Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008