RS OGH 1987/5/5 11Os48/87, 11Os98/88

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Veröffentlicht am 05.05.1987
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Norm

StPO §16 A

Rechtssatz

Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz ist nur in den gesetzlich ausdrücklich normierten Fällen eine Beschwerde an den OGH zulässig (vgl § 63 Abs 2 StPO, § 6 StEG, § 41 Abs 1 in Verbindung mit § 37 Abs 1 GebAG 1975).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0096628

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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