Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3 lita;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen Regelung über die Länge der Zeit, nach deren Ablauf noch eine Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 66 Abs 2 lit i KFG verfügt werden darf, ist - bei sonstigem Wohlverhalten des Lenkerberechtigten - von der nächstverwandten Regelung im § 66 Abs 3 lit a KFG auszugehen, wona... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs2 litc impl;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbesch... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/01 96/11/0197 1 Stammrechtssatz Der Entziehung der Lenkerberechtigung aufgrund einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit i KFG und der Bemessung der Entziehungszeit gem § 73 Abs 3 dritter Satz KFG idF BGBl 1995/162 liegt eine vom Gesetzgeber selbst getroffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110305.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 10 Monaten (ab 1. Oktober 1995) entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gelt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 3 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. April 1996) entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;
Rechtssatz: Der Entziehung der Lenkerberechtigung aufgrund einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit i KFG und der Bemessung der Entziehungszeit gem § 73 Abs 3 dritter Satz KFG idF BGBl 1995/162 liegt eine vom Gesetzgeber selbst getroffene Wertung eines derartigen strafbaren Verhaltens unter dem Gesichtsp... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0032 1
(hier: Entziehungsmaßnahme für 10 Monate) Stammrechtssatz Im Hinblick auf den der Bestrafung des Beschuldigten wegen eines verschuldeten Verkehrsunfalls zugrundeliegenden Alkoholisierungsg... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. März 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Lenker eines Kraftfahrzeuges im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 42 km/h überschritten zu haben, wobei dies mit einem technischen Hilfsmittel (Radargerät) festgestellt wurde. Diese Strafverfügung wurde rechtskräftig. Mit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1
(Es spielt keine Rolle, warum der Beschuldigte die Bestrafung
in Rechtskraft erwachsen ließ). Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 und § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und F vorübergehend auf die Dauer von zwei Wochen, gerechnet von der Zustellung des Erstbescheides der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. Jänner 1996 an, entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §47;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbescheid" abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren. ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt stellte mit Bescheid vom 5. Oktober 1992 gemäß § 36 Abs. 3 der Betriebsordnung 1986 für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr fest, daß der Taxiausweis des Beschwerdeführers vom 10. Juli 1987 ungültig sei, und verfügte dessen unverzügliche Ablieferung bei der Behörde. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Dezember 1992 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlich... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §36 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Weder aus dem Wortlaut noch dem Zweck des § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ist ersichtlich, daß das Ungültigwerden des Taxilenkerausweises allein auf Grund einer ausschließlich auf § 73 Abs 1 KFG gestützten Entziehung der Lenkerberechtigung eintrete und ei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 10. Oktober 1994 wurde die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend auf die Dauer von sieben Monaten, gerechnet ab der am 29. August 1994 erfolgten Abnahme des Führerscheins, entzogen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Dezember 1994 wurde der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung keine Folge gegebe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den der Bestrafung des Beschuldigten wegen eines verschuldeten Verkehrsunfalls zugrundeliegenden Alkoholisierungsgrad von 1,02 mg/l Atemluftalkoholgehalt, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, daß die belangte Behör... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1995 wurde die der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 3 und Abs. 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab 18. November 1993, vorübergehend entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/16 92/11/0119 1 Stammrechtssatz Aus § 73 Abs 3 KFG ist abzuleiten, daß sich aus dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit e KFG allein schon wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit, jedenfalls bezogen auf den Zeitpunkt der Begehung der Tat, die Verkehrsunzuv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §73 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/16 92/11/0055 1 Stammrechtssatz Bezieht sich die ausgesprochene Entziehungsmaßnahme auf Grund des § 73 Abs 3 und Abs 4 KFG ausschließlich auf die Vergangenheit, nämlich auf den Zeitraum von 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Bege... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. Juni 1992 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B auf Grund einer im Juli 1990 erteilten deutschen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefoc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §86 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 91/11/0140 1
(Hier hat die Kraftfahrbehörde gem § 86 Abs 1a KFG wegen eines
Alkoholdeliktes die befristete Aberkennung des Rechtes, "von
der deutschen Lenkerberechtigung" Gebrauch zu machen,
ausgesprochen. Diese Maßnahme ist mit einer Maßnahme nach § 73
Abs 3 KFG vergleichbar). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides (25. November 1992), keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Die belangte Behörde nahm als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer gemeinsam m... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 91/11/0140 1 Stammrechtssatz Hat die Kraftfahrbehörde in einem Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung zunächst nur das Vorliegen der Voraussetzungen für die Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 3 KFG zu prüfen, so kommt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsver... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B "gemäß §§ 73 Abs. 3 und 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen", gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheins am 22. Jänner 1993, vorübergehend entzogen. In seiner dagegen erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswid... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E 1992/06/16 92/11/0119 1 Stammrechtssatz Aus § 73 Abs 3 KFG ist abzuleiten, daß sich aus dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit e KFG allein schon wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit, jedenfalls bezogen auf den Zeitpunkt der Begehung der Tat, die Verkehrsunzuverläs... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G für die Dauer von vier Wochen vom 15. November 1991 an (bis 13. Dezember 1991) entzogen. Dem lag zugrunde, daß der Beschwerdeführer am 15. November 1991 die ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 19. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß für die Zeit von 24 Monaten (ab 19. März 1990 bis einschließlich 19. März 1992) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Der dagegen vom Beschwerdeführer eingebrachten Berufung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vo... mehr lesen...