Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 14 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 festgestellt, daß "der Taxiausweis Nr. 38.499, ausgestellt am 8.2.1993 von der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, ungültig ist". Der Beschwerdeführer erhob zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichshof, der mit Beschluß vom 30. September 1996, B 2647/96-5, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §36 Abs3 impl;BetriebsO 1994 §14;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 93/03/0039 1
(hier: zum mit § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 wörtlich identen § 14
BetriebsO 1994) Stammrechtssatz Weder aus dem Wortlaut noch dem Zweck des § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ist ersich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 für vier Monate (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 17. August 1993) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage des Verschuldens des - alkoholisierten - Lenkerberechtigten am Abkommen von der Fahrbahn und damit am Verkehrsunfall sind Feststellungen darüber erforderlich, ob das von der belangten Behörde als angemessen erachtete Alternativverhalten (Abbremsen des Fahrzeuges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis einschließlich 29. November 1998 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 75a Abs. 1 lit. a KFG 1967 wurde ihm ferner das Lenken von Motorfahrrädern bis 29. November 1998 verboten. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §47;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Die Bemessung der Entziehungszeit mit vier Wochen wegen einer bestimmten Tatsache gemäß § 66 Abs 2 lit e KFG ist ausgeschlossen, wenn die Strafe wegen einer früheren derartigen Übertretung im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens zur Entziehung der Lenkerberechtigung in ers... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 7. März 1996 wurde gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die dem Beschwerdeführer am 13. Jänner 1966 für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung entzogen. Gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 wurde die Zeit, für die die Lenkerberechtigung entzogen wurde mit zwei Wochen, gerechnet ab Zustellung des Bescheides festgesetzt. Weiters wurde verfügt, daß der Beschwerdeführer binnen drei Tagen ab Zustellung des Bescheides den Fü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und F vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab der (am 21. Juli 1995 erfolgten) Zustellung des Mandatsbescheides, entzogen. Die belangte Behörde nahm als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer am 14. Mai 1995 um ca. 21,30 Uhr seinen PKW im Gemeindegebiet von Fieberbrunn gelenkt und dabei a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 20 Monaten vom 4. März 1996, dem Tag der Zustellung des die Entziehung verfügenden Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 29. Februar 1996, an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seine... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für die Art und die zeitliche Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung ist es ohne Bedeutung, ob der Lenker die ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen an ein und demselben Tag begangen hat (hier: Zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden und Fahrerflu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: § 73 KFG ordnet lediglich an, daß eine Entziehungsmaßnahme einen (wenn auch noch nicht rechtskräftigen) erstinstanzlichen Strafbescheid voraussetzt, normiert jedoch nicht dessen Bindungswirkung, und schon gar ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Entziehung nach § 73 Abs 3 KFG ist keine Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG anzustellen, in deren Rahmen die Verwertung auch bereits getilgter Vorstrafen in Betracht käme (Hinweis E 29.6.1993, 93/11/0082). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110367.X01 ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Erstbehörde, der Bundespolizeidirektion Wien, vom 7. Mai 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen (bis 21. Mai 1996) vorübergehend entzogen. Dem lag zugrunde, daß der Beschwerdeführer am 21. April 1996 ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe; die Alkoholisierung sei mittels eines Alkomatgerät... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110374.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Am Beschwerdeführer wurde am 18. August 1995 von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien aus Anlaß einer Verkehrskontrolle eine Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Alkomat-Gerät durchgeführt. Das niedrigere der erzielten Ergebnisse betrug 0,40 mg/l. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 6. September 1995 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 1. März 1996) entzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 24. September 1996, B 1753/96, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie mit Beschluß vom 30. Oktober 1996, sel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 und § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von vier Wochen, nämlich von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 3. Oktober 1995 bis 31. Oktober 1995, entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag auf kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110312.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110173.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/01 96/11/0197 1 Stammrechtssatz Der Entziehung der Lenkerberechtigung aufgrund einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit i KFG und der Bemessung der Entziehungszeit gem § 73 Abs 3 dritter Satz KFG idF BGBl 1995/162 liegt eine vom Gesetzgeber selbst getroffen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab Zustellung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides vom 17. Mai 1996) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 21. August 1996) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag auf kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und wegen Rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs1 litc impl;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbesch... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/01 96/11/0197 1 Stammrechtssatz Der Entziehung der Lenkerberechtigung aufgrund einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit i KFG und der Bemessung der Entziehungszeit gem § 73 Abs 3 dritter Satz KFG idF BGBl 1995/162 liegt eine vom Gesetzgeber selbst getroffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/01 96/11/0197 1 Stammrechtssatz Der Entziehung der Lenkerberechtigung aufgrund einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit i KFG und der Bemessung der Entziehungszeit gem § 73 Abs 3 dritter Satz KFG idF BGBl 1995/162 liegt eine vom Gesetzgeber selbst getroffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs 3 ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen zwei Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. April 1996 abgewiesen und die Erstbescheide bestätigt. Mit dem ersten der beiden erstinstanzlichen Bescheide war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die am 16. Dezember 1993 erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen worden, daß ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 13. Dezember 1995) entzogen wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, G, F und G für die Dauer von 18 Monaten von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 6. Juni 1996 an vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2a KFG 1967 angeordnet wurde, daß sich der Beschwerdeführer einer Nachschulung z... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs 3 erster Satz KFG ergangene E 29.6.1993, 93/11/008... mehr lesen...