Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 5. Dezember 1997, die Durch- und Weiterführung des Verfahrens zur Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse A auf die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung zu übertragen, gemäß § 5 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin, die ihren Hauptwohnsitz in E. (politischer Bezirk Braunau a.I.) habe, stütze ihren Antrag dara... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §5 Abs2;KFG 1967 §67 Abs1 impl;VwRallg;
Rechtssatz: § 5 Abs2 FSG 1997 hat die Möglichkeit der Zuständigkeitsübertragung (iSd bis 31.10.1997 in Kraft gestandenen § 67 Abs 1 KFG) insofern erweitert, als nunmehr auch der - außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches der Hauptwohnsitzbehörde gelegenen - Ort der schulische... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art14;B-VG Art81a;FSG 1997 §5 Abs2;KFG 1967 §67 Abs1 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer schulischen Ausbildung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Besuch einer Schule iSd verfassungsrechtlichen Schulbegriffes (insbesondere Art 14 und 81a B-VG) zu verstehen, nicht aber der B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Dezember 1996 auf Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 67 Abs. 1 und § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, dem Beschwerdeführer sei mit Bescheid der Erstbehörde vom 9. Oktober 1996 die Lenkerberechtigung gemäß § 73 KFG 1967 wegen gesundheitlicher Nichteignung entz... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110273.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Am 13. Oktober 1993 stellte die Beschwerdeführerin an die Erstbehörde, die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, den Antrag auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Sie verwies (unter anderem) darauf, daß es sich um eine "Neuerteilung nach Fristablauf" einer von der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf am 10. Jänner 1991 ausgestellt gewesenen Lenkerberechtigung handle. Sie sei von Jennersdorf, an die nunmehr angegebene Adresse S 80, P, zugezogen. Mit Bescheid d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §67 Abs8;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Wurde einer Person eine Lenkerberechtigung von einer anderen Behörde als von derjenigen, die ein über einen Antrag auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B anhängiges Verfahren bis zur rechts... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. November 1994 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 KFG 1967 abgewiesen, weil er am 24. Februar 1995 trotz Anordnung zur Lenkerprüfung nicht erschienen ist. In der Begründung: des angefochtenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §67 Abs3;KFG 1967 §70;
Rechtssatz: Auch wenn die von einer unzuständigen Beh vorgenommenen Ermittlungen in einem von der zuständigen Beh durchgeführten Verfahren berücksichtigt werden können, ersetzen sie doch nicht die von der zuständigen Beh gem § 67 Abs 2 und Abs 3 KFG einzuholenden Gutachten (hier:... mehr lesen...
Aus Anlaß eines von ihm verschuldeten Verkehrsunfalles leitete die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur ein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers ein. Laut Aktenvermerk vom 8. Juli 1993 erklärte der Beschwerdeführer bei der amtsärztlichen Untersuchung, auf die Weiterbelassung des Führerscheins freiwillig zu verzichten; gleichzeitig gab er den Führerschein ab. Im Zuge des Parteiengehörs stellte der Beschwerdeführer laut Niederschrift vom 20. September... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §75;VwRallg;
Rechtssatz: Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts gehen in ihrer Rechtsprechung übereinstimmend von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Verzichtes auch im öffentlichen Recht aus (Hinweis E VfGH 13.10.1965, VfSlg 5099/1965, E 9.4.1984, 83/12/0059). Ein zwingender Grund für die Unzuläs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien vom 20. Februar 1992 und vom 7. Mai 1993 wegen Übertretungen nach § 99 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Seinem Antrag vom 6. April 1993 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung auf Grund seiner polnischen gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 wurde am 13. Mai 1993 Folge gegeben und ihm ein österreichischer Führerschein betreffend Kraftfahrzeuge der Gruppe B ausgefolgt. Mit Bescheid der Bundespolizeidir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §56;AVG §69 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §67 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Das formale "Bekanntsein" einer Tatsache einzig aus dem Grund, daß eine Mitteilung über diese Tatsache bei der Behörde bereits eingelangt war, muß nicht unbedingt die Möglichkei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat bei der nach seinem Wohnsitz zuständigen Kraftfahrbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Hartberg, die Erteilung der Lenkerberechtigung für eine weitere Gruppe von Kraftfahrzeugen begehrt; gleichzeitig beantragte er, die Durch- und Weiterführung dieses Verfahrens der Bezirkshauptmannschaft Oberwart zu übertragen, weil er im Bezirk Oberwa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;KFG 1967 §67 Abs1;
Rechtssatz: Ein Ort, an dem sich der Antragsteller auf Erteilung einer Lenkerberechtigung aus anderen Gründen als der Beschäftigung aufhält, kommt für eine Zuständigkeitsübertragung iSd § 67 Abs 1 KFG nicht in Betracht. Dies gilt insbesondere für einen Ort, an dem sich der Antragsteller lediglich zum Zweck ein... mehr lesen...
Mit Antrag vom 1. September 1989 begehrte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, "die Verlängerung bzw. Aufhebung der Befristung" seiner mit 3. November 1989 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Dem Beschwerdeführer wurde in Erledigung dieses Antrages eine bis 3. November 1994 befristete Lenkerberechtigung mit der Auflage erteilt, als Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat ihre Entscheidungsbefugnis überschritten, wenn Sache iSd § 66 Abs 4 AVG die Frage der Erteilung einer Lenkerberechtigung gewesen ist, sie aber eine Entziehung der Lenkerberechtigung verfügt hat. Schlagworte Beschränkungen der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, begehrte mit dem bei der Bundespolizeidirektion Linz eingebrachten Antrag vom 20. Oktober 1989 die Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B aufgrund der ihm in der Türkei erteilten Lenkerberechtigung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. Juli 1990 wurde dieser Antrag "mangels der erforderlichen Fahrpraxis" gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;KDV 1967 §29;KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §67 Abs1;
Rechtssatz: Der Antrag auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung auf Grund einer ausländischen kann nicht mündlich gestellt werden. Dies ergibt sich aus § 29 KDV. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110162.X05 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. September 1988 wurde gemäß § 73 KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B und F "für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung (bis zur Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung, worüber der Amtsarzt zu entscheiden hat)" entzogen und gleichzeitig ausgesprochen, daß ihm für diese Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 wurde die aufschiebende Wi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung einerseits und der Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Lenkerberechtigung andererseits handelt es sich um zwei verschiedene "Sachen" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG. Dadurch, daß die Berufungsbehörde den Antrag auf Wiedererteilun... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 8. August 1988 (Formblatt nach dem Muster der Anlage 6 zu § 29 KDV 1967) stellte die Beschwerdeführerin an die Bundespolizeidirektion Wien den Antrag, ihr gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 eine österreichische Lenkerberechtigung auf Grund der ihr in der BRD erteilten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse 3 zu erteilen. Sie kreuzte hiebei in der für die Bezeichnung des Umfanges der begehrten Lenkerberechtigung vorgesehenen Spalte 2 das Kästchen für "B" an. Zur B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §67 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde, statt im Rahmen ihrer Entscheidungspflicht in der Sache das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkerberechtigung selbst zu prüfen und diese zu erteilen, lediglich die Anordnung an die erstinstanzlic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Entziehung nach § 75 Abs 2 KFG kommt eine Festsetzung der Zeit, wie sie in § 73 Abs 2 KFG vorgesehen ist, nicht in Betracht. Es kann jederzeit die Erteilung einer neuen Lenkerberechtigung beantragt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989110064.X05 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zum Erwerb einer Lenkerberechtigung durch Ausfolgung eines (hier ungültig gewordenen) Führerscheines. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986110026.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §67 Abs4a;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs 1 KFG vor Ablauf ihrer Befristung entzogen, so ist im Falle eines Antrages auf Wiedererteilung der Lenkerberechtigung § 67 Abs 4 KFG und nicht § 67 Abs 4 a KFG anzuwenden. Es ist daher maßgebend, ob im Zeitpunkt der Entscheidung das l... mehr lesen...