RS Vwgh 1998/8/25 98/11/0157

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Veröffentlicht am 25.08.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FSG 1997 §5 Abs2;
KFG 1967 §67 Abs1 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 5 Abs2 FSG 1997 hat die Möglichkeit der Zuständigkeitsübertragung (iSd bis 31.10.1997 in Kraft gestandenen § 67 Abs 1 KFG) insofern erweitert, als nunmehr auch der - außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches der Hauptwohnsitzbehörde gelegenen - Ort der schulischen, universitären oder beruflichen Ausbildung des Antragstellers in Betracht kommt (Hinweis E 21.1.1992, 91/11/0173).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110157.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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