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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §67 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Entziehung nach § 75 Abs 2 KFG kommt eine Festsetzung der Zeit, wie sie in § 73 Abs 2 KFG vorgesehen ist, nicht in Betracht. Es kann jederzeit die Erteilung einer neuen Lenkerberechtigung beantragt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110064.X05Im RIS seit
20.07.2007