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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Der Antrag auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung auf Grund einer ausländischen kann nicht mündlich gestellt werden. Dies ergibt sich aus § 29 KDV.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110162.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
20.10.2009