RS Vwgh 1999/4/12 98/11/0252

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1999
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/14 93/11/0222 4

Stammrechtssatz

Ein Wohlverhalten des Lenkerberechtigten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens und des Entziehungsverfahrens ist grundsätzlich von geringerem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110252.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten