Mit den gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheiden des Landeshauptmannes von Wien und der Wiener Landesregierung je vom 24. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 6. Jänner 1988 um 17.55 Uhr in Wien 14, Hauptstraße, Höhe Albert Schweitzer-Gasse, Richtung Linzer Straße 1) ein als Kleinmotorrad anzusehendes Kraftfahrzeug mit bestimmtem Kennzeichen gelenkt, obwohl es bloß als Motorfahrrad zugelassen und haftpflichtversichert gewese... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/18/0028 Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 2. November 1989, um 09.25 Uhr, am bezeichneten Tatort den PKW Opel-Kadett in der bezeichneten Richtung gelenkt, obwohl 1. dieses Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen und 2. er nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung gewesen sei. Er habe dadurch zu 1. eine Verwaltungsübertretung nach § 36 lit.a KFG und zu 2. eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Gemäß §... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36;KFG 1967 §64;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030285.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 5. April 1984 wurde der am 6. Dezember 1966 geborene Sohn des Beschwerdeführers, Arthur N, im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 24. Juli 1983 um 01.35 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad im Ortsgebiet von Wiener Neustadt auf der Grazer Straße vor dem Hause Nr. 76 gelenkt, obwohl am Fahrzeug keine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette ang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lite;VStG §19;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid geht von der Einkommenslosigkeit und Vermögenslosigkeit des Beschuldigten sowie vom Fehlen von Sorgepflichten aus und berücksichtigt darüber hinaus die bisherige Straflosigkeit "hinsichtlich der Verkehrsvorschriften", das Geständnis und das Alter unter 21 Jahren. Erschwerungsgrund liege ke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lite;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verletzung des § 36 lit e KFG handelt es sich um ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt" iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1985180176.X01 Im RIS seit 13.02.2002 Zuletzt aktual... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §36 lite;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Vorschrift des § 44a lit a VStG noch jene des § 59 AVG gebietet die Feststellung im
Spruch: , ob dem Besch die Schuldform des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit zur Last fällt, wenn die verletzte Verwaltungsvorschrift keine Regelung hinsichtlich des Verschuld... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den oben genannten Bescheid Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er "vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung". Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig. Wie sich aus dem Zusammenhang des § 30 Abs. 1 und 2 VwGG ergibt, setzt ein zulässiger Aufschiebungsantrag eine zulässige Beschwerde voraus. Derzeit liegt aber infolge mehrerer Mängel noch kei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 - Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er " vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung " . Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsstrafverfahrens findet sich eine am 24. Oktober 1988 aufgenommene Strafverhandlungsschrift, aufgenommen unter Verwendung eines Formulars entsprechend dem Formular 26 der Verwaltungsformularverordnung 1985. In dem dem mündlich verkündeten Straferkenntnis gewidmeten Abschnitt nach § 44 a lit. a VStG 1950 wurde lediglich ausgefüllt "Übertr. KFG". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das Straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/08 AW 90/10/0022 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes - Die Behörde kann auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Befristung der Lenkerberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Bf für die Gruppe B bis zu einem näher bestimmten Zeitpunkt befristet. Da der Bf auch nach Eintragung der Befristung jedenfalls bis zu dem genannten Zeitpunkt im Besitz der Lenkerberechtigung ist, wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 VwGG 1965 bestehende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lite;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Bei mehrfachem Verwenden eines Kfz ohne dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette an verschiedenen Tagen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes handelt es sich weder um ein Dauerdelikt noch um ein fortgesetztes Delikt, sondern um jeweils gesondert zu ahndende Verwaltungsübertretungen nach § 3... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lite;
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges hat Verstöße gegen § 36 lit e KFG verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten (Hinweis E 19.9.1984, 84/03/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020073.X01 Im RIS seit 19.01.2007 Zuletzt aktualisiert am 11.11.2016 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0354 E 22. März 1989 RS 4 Stammrechtssatz Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lite;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "1., Börseplatz gegenüber 2" ist hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung gemäß § 36 lit e KFG ausreichend konkretisiert (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020019.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums von Bedeutung sein (Hinweis E 13.6.1975, 1796/74, E 5.9.1978, 2787/77, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Müssen bei einem Kraftfahrzeuglenker auf Grund ihm bekannter Umstände Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person entstehen, hat sich der Kraftfahrzeuglenker durch weitere Nachforschungen Kenntnis über die Rechtslage zu vers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswach... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12;KFG 1967 §2 Z14;KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug auf Grund des Erreichens einer erheblich höheren Geschwindigkeit als 40 km/h keinesfalls mehr um ein Motorfahrrad iSd § 2 Z 14 KFG, so rechtfertigt die Gefahr, dass durch das fortgesetzte Lenken eines derartigen Kfz Verwaltungsübertretungen begangen werden ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §43 Abs1;KFG 1967 §43 Abs2;KFG 1967 §43 Abs4 litc;
Rechtssatz: Die Ablieferung des Zulassungsscheines ist - abgesehen vom Fall des Verlustes und der Glaubhaftmachung dieses Umstandes - Voraussetzung dafür, dass die Abmeldung das Erlöschen der Zulassung zur Folge hat (Hinweis E 20.6.1984, 82/11/0135). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0247 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Geht aus dem in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheid der Landesregierung und des Landeshauptmannes betreffend Übertretungen der StVO und des KFG eindeutig hervor (aus
Spruch: , Fertigungsklausel ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §36 litd;KFG 1967 §36;VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei den verschiedenen in Buchstaben gegliederten Tatbeständen des § 36 KFG handelt es sich um jeweils getrennte und von einander rechtlich unabhängige Verwaltungsübertretungen. Eine Übertretung des "§ 36 lit a und d KFG" gib... mehr lesen...
Index: StVO24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13aKFG 1967StGB §9StVO 1960 §5 Abs7StVO 1960 §97 Abs1VStG §5 Abs1VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Straßenaufsichtsorgan einem Ausländer eine unrichtige Belehrung über österreichische straßenpolizeiliche Rechtsvorschriften gibt, darf der Ausländer die Belehrung als dem zutreffend hinnehmen. Es ist... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: KFG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131aKFG 1967 §102 Abs12KFG 1967 §36 lita
Rechtssatz: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind gem § 102 Abs 12 KFG berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese u.a. (lit a) eine Übertretung des § 36 lit a begehen oder begehen würden. Zu diesem Zweck kann im Einzelfall,... mehr lesen...