RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0039

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §1 Abs1;
KFG 1967 §36 lita;
KFG 1967 §36;
StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §43 Abs1 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Da unter "Verkehr" (§ 1 Abs 1 StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist (§ 43 Abs 1 lit b StVO), wird ein Kraftfahrzeug iSd § 36 KFG auch dann "verwendet", wenn es auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr zum Halten oder Parken abgestellt wird und dies nicht nur für den Abstellvorgang als solchen, sondern für die gesamte Dauer des Abstellens zutrifft

(Hinweis E 17.9.1982, 82/02/0075; E 9.11.1984, 84/0213/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020039.X01

Im RIS seit

25.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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