Entscheidungen zu § 103a Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 92

RS Vwgh 1991/6/19 90/03/0164

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;KFG 1967 §103a Abs2;
Rechtssatz: Läßt der Zulassungsbesitzer bei Bekanntgabe des Fahrzeugmieters ausdrücklich offen, ob die Vermietung mit oder ohne Lenkerbeistellung erfolgt ist, so genügt er nicht der Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 KFG, weil die Behörde damit nicht im Klaren ist, wen die Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 iVm § 103 a Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/14 89/03/0308

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 8. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Mieter des ihm ohne Lenker beigestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen, der im Zuge eines Administrativverfahrens ergangenen schriftlichen Aufforderung der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 13. November 1987, ihm zugestellt am 18. November 1987, zu entsprechen, nämlich binnen zwei Wochen nach der Zustel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/14 89/03/0308

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 8. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Mieter des ihm ohne Lenker beigestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen, der im Zuge eines Administrativverfahrens ergangenen schriftlichen Aufforderung der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 13. November 1987, ihm zugestellt am 18. November 1987, zu entsprechen, nämlich binnen zwei Wochen nach der Zustel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 88/03/0236 2 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht keine zeitliche Beschränkung der Auskunftspflicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030308.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;
Rechtssatz: Die Behörde darf nicht willkürlich vorgehen und grundlos eine Auskunft nach § 103 Abs 2 KFG verlangen. Liegt dem Auskunftsverlangen eine Anzeige zu Grunde, derzufolge der Lenker des Fahrzeuges eine strafbare Handlung beging, besteht schon aus diesem Grunde für die Behörde ein konkretes Interesse an d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1986/106;
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Bestimmung des § 103 Abs 2 KFG liegt nicht allein darin, den Lenker eines Kfz wegen einer allfällig begangenen Übertretung bestrafen zu können. Der Zulassungsbesitzer - dies gilt nach § 103a Abs 1 Z 3 KFG auch für den Mieter - wird durch den Eintritt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1986/106;VStG §10;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Zwangsstrafe stellt keine Strafe iSd VStG für eine begangene Verwaltungsübertretung dar, sondern lediglich ein Mittel zur Erreichung eines bestimmten Erfolges weshalb auf diese Strafe auch nicht die Bestimmungen des VStG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 88/03/0236 2 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht keine zeitliche Beschränkung der Auskunftspflicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030308.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;
Rechtssatz: Die Behörde darf nicht willkürlich vorgehen und grundlos eine Auskunft nach § 103 Abs 2 KFG verlangen. Liegt dem Auskunftsverlangen eine Anzeige zu Grunde, derzufolge der Lenker des Fahrzeuges eine strafbare Handlung beging, besteht schon aus diesem Grunde für die Behörde ein konkretes Interesse an d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1986/106;
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Bestimmung des § 103 Abs 2 KFG liegt nicht allein darin, den Lenker eines Kfz wegen einer allfällig begangenen Übertretung bestrafen zu können. Der Zulassungsbesitzer - dies gilt nach § 103a Abs 1 Z 3 KFG auch für den Mieter - wird durch den Eintritt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 89/03/0308

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1986/106;VStG §10;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Zwangsstrafe stellt keine Strafe iSd VStG für eine begangene Verwaltungsübertretung dar, sondern lediglich ein Mittel zur Erreichung eines bestimmten Erfolges weshalb auf diese Strafe auch nicht die Bestimmungen des VStG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0011

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des S 103a Abs. 2 (richtig Abs. 1) Z. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenker beigestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 88/03/0236

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, dem ihm am 28. April 1987 zugestellten schrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0009

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne einen Lenker beigestellten und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0012

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. August 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des S 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit S 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg.cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenker beigestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 4. März 1988 zugestellten schriftlichen Aufforderung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0010

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 26. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 88/03/0236

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, dem ihm am 28. April 1987 zugestellten schrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0009

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne einen Lenker beigestellten und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0010

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 26. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/04/25 88/03/0236

Rechtssatz: Der Besch verletzt seine Mitwirkungspflicht im Verwaltungsstrafverfahren, wenn er in der entscheidenden Frage, ob er das in Rede stehende Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt mit Lenkerbeistellung gemietet gehabt habe und sohin nicht Mieter iSd § 103a Abs 1 KFG gewesen sei, den ihm gemachten Vorwurf bloß bestritt, ohne den Lenker des von ihm mit Lenkerbeistellung gemieteten Fahrzeuges zu nennen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Im RIS se... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 88/03/0236

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das Gesetz sieht keine zeitliche Beschränkung der Auskunftspflicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988030236.X02 Im RIS seit 22.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 03.07.2009 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §41 Abs2 litj; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0246 E 18. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Eintragung der Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist nur eine von mehreren Tatsachen für die Beurteilung der Frage, ob vom Zulassungsbesitzer ein Fahrzeug mit oder ohne Lenkerbeistell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 88/03/0236

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;KFG 1967 §41 Abs2 litj;
Rechtssatz: Die Eintragung der Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist nur eine von mehreren Tatsachen für die Beurteilung der Frage, ob vom Zulassungsbesitzer ein Fahrzeug mit oder ohne Lenkerbeistellung vermietet wurde, die für sich allein nicht zu dem Schluß zwingt, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1955 §103 Abs2;KFG 1955 §103a Abs1 Z3;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal bei Nichterfüllung der den Mieter treffenden in § 103 Abs 2 des KFG genannten Pflichten eines Zulassungsbesitzers ist es, daß der Täter als Mieter gehandelt hat. Dabei bedarf es zur Charakterisierung des Täters in der Verfolgu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0009

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §41 Abs2 litj; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0246 E 18. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Eintragung der Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist nur eine von mehreren Tatsachen für die Beurteilung der Frage, ob vom Zulassungsbesitzer ein Fahrzeug mit oder ohne Lenkerbeistell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem an den Zulassungsbesitzer gerichteten Verlangen nach Auskunft über den Lenker des gegenständlichen Fahrzeuges ist das Recht der Behörde, den Mieter des Fahrzeuges zur Lenkerbekanntgabe aufzufordern, nicht konsumiert. Der Eintritt einer allfälligen Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0009

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;VStG §25 Abs2; Beachte Serie: Am 25.4.1990 wurden die Beschwerdefälle 90/03/0011 und 90/03/0012 im gleichen Sinne erledigt. Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 88/03/0236 6 Stammrechtssatz Der Besch verletzt seine Mitwirkungspflicht im Verwaltungsstra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0010

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1955 §103 Abs2;KFG 1955 §103a Abs1 Z3;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Vorwurf einer Übertretung des §103 Abs2 KFG ergibt sich nicht zwingend die Behauptung, es sei die Vermietung mit Lenkerbeistellung erfolgt. Schlagworte Ermessen VwRa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0010

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;VStG §25 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0236 E 25. April 1990 RS 6 Stammrechtssatz Der Besch verletzt seine Mitwirkungspflicht im Verwaltungsstrafverfahren, wenn er in der entscheidenden Frage, ob er das in Rede stehende Fahrzeug zum fragli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 88/03/0236

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das Gesetz sieht keine zeitliche Beschränkung der Auskunftspflicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988030236.X02 Im RIS seit 22.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 03.07.2009 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

Entscheidungen 31-60 von 92

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