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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Läßt der Zulassungsbesitzer bei Bekanntgabe des Fahrzeugmieters ausdrücklich offen, ob die Vermietung mit oder ohne Lenkerbeistellung erfolgt ist, so genügt er nicht der Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 KFG, weil die Behörde damit nicht im Klaren ist, wen die Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 iVm § 103 a Abs 1 Z 3 KFG nun tatsächlich trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030164.X01Im RIS seit
19.03.2001