RS Vwgh 1991/6/19 90/03/0164

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Veröffentlicht am 19.06.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §103a Abs1 Z3;
KFG 1967 §103a Abs2;

Rechtssatz

Läßt der Zulassungsbesitzer bei Bekanntgabe des Fahrzeugmieters ausdrücklich offen, ob die Vermietung mit oder ohne Lenkerbeistellung erfolgt ist, so genügt er nicht der Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 KFG, weil die Behörde damit nicht im Klaren ist, wen die Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 iVm § 103 a Abs 1 Z 3 KFG nun tatsächlich trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030164.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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