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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Aus dem Vorwurf einer Übertretung des §103 Abs2 KFG ergibt sich nicht zwingend die Behauptung, es sei die Vermietung mit Lenkerbeistellung erfolgt.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8ErmessenAllgemeinPersönliche Verhältnisse des BeschuldigtenErschwerende und mildernde Umstände VorstrafenSpezialpräventionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030010.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.04.2010