Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. März 2001 um 14.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw gelenkt, ohne sich vor dessen Inbetriebnahme in zumutbarer Weise davon überzeugt zu haben, dass dessen Beladung den Vorschriften entspreche, sodass das höchste zulässige Gesamtgewicht von 32.000 kg überschritten worden sei (tatsächli... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §102 Abs12 litg;
Rechtssatz: § 101 Abs. 7 erster Satz KFG 1967 dient nicht nur dazu, etwa eine nach § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 strafbare Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes, sondern auch dazu, das "Ausmaß" dieser Überschreitung festzustellen und allenfalls dadurch eine Grundlage für die Berechtigung der Orga... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Mai 1995 um 9.30 Uhr den mit Rundholz beladenen, nach dem Kennzeichen bestimmten LKW-Zug (LKW und Anhänger) auf der B 70 von Rosental in Richtung Köflach gelenkt, sei auf Höhe des Straßenkilometer 37,8 zum Lagerplatz der Firma J.E. in Köflach an einer näher bezeichneten Adresse gefahren und habe den LKW-Zug angehalten. Er habe sich geweigert, trot... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;
Rechtssatz: Aus Sinn und Wortlaut des § 101 Abs 7 KFG ergibt sich, daß die Überprüfung des höchst zulässigen Gesamtgewichts - wenn nicht an Ort und Stelle - nur an solchen Waagen erfolgen darf, die auf der zwischen dem Ort des Einschreitens und dem Fahrtziel des Lenkers des zu prüfenden Fahrzeuges gelegenen Strecke ("Weg zum Fahrtziel") liegen oder auf einer n... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Oktober 1991, Zl. 91/11/0004, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 1990 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, mit dem der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß § 101 Abs. 7 KFG 1967 Wiegegebühren betreffend die Abwaage eines für sie zugelassenen Sattelkraftfahrzeuges am 16. November 1989 auf der öffentlichen Br... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;VStG §24;
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Vorschreibung von Wiegegebühren darf lediglich dann das Ergebnis der Abwaage nicht als Beweismittel in einem Verwaltungsstrafverfahren verwertet werden und dürfen dementsprechend die Gebühren für die Abwaage dem Zulassungsbesitzer nicht gem § 101 Abs 7 KFG zur Entrichtung vorgeschrieben werd... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;MEG 1950 §46 Abs1;
Rechtssatz: Eine eichamtliche Verordnung nach § 46 Abs 1 MEG gibt nur darüber Auskunft, wie vorzugehen ist, um ein genaues Ergebnis bei der Abwaage von Fahrzeugen zu erzielen. Ein Verstoß dagegen bewirkt nicht, daß das erzielte Ergebnis schlechthin unverwertbar ist, sondern daß hiebei die aus diesem Verstoß resultieren... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe durch den an seine Kraftfahrer ausgegebenen Auftrag, nicht auf die X-Waage fahren zu dürfen, vorsätzlich veranlaßt, daß sich W.P. als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw mit einem ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger am 1. Dezember 1989 gegen 11.15 Uhr auf der B 76 bei Straßenkilometer 39,4 in Altenmarkt, 8551 Wies, unge... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;
Rechtssatz: Auch dann, wenn die Waage nur durch eine Fahrt entgegen der vom Lenker vor der Anhaltung eingehaltenen Fahrtrichtung zu erreichen ist, hat der Lenker die Verpflichtung, zu dieser Waage zu fahren (Hinweis E 24.3.1982, 81/03/0247). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030019.X01 ... mehr lesen...
Am 16. November 1989 wurde ein für die beschwerdeführende Partei zugelassenes Sattelkraftfahrzeug von Beamten des Landesgendarmeriekommandos Tirol wegen Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes beanstandet. Die auf der öffentlichen Brückenwaage der Stadt Lienz durchgeführte Abwaage erbrachte ein Gesamtgewicht von 40.740 kg. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 101 Abs. 7 KFG 1967 der Ersatz der Kosten ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §104 Abs9 idF 1988/375;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 104 Abs 9 KFG vor der 13ten Novelle, BGBl 1990/458, ist, wenn die für die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte festgesetzten Höchstgrenzen überschritten werden, das Verwenden von Sattelkraftfahrzeugen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes zulässig. Die Feststellung des tatsächlic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §104 Abs9 idF 1988/375;
Rechtssatz: Für die Kostenvorschreibung nach § 101 Abs 7 KFG zweiter Satz kommt es darauf an, ob die Abwaage des Sattelkraftfahrzeuges in zwei Wiegevorgängen (zunächst des Sattelzugfahrzeuges, dann die Achslastsumme des Sattelanhängers) und Summierung der Ergebnisse für die Ermittlung des tatsächlichen Gesamtgewichtes geeignet i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 15. November 1988, um ca. 17.00 Uhr vorsätzlich veranlaßt, daß sich ..... als Lenker des LKWs ..... mit dem Anhänger ..... zum angegebenen Zeitpunkt neben der Brückenwaage ..... in ..... trotz Verlangens eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes geweigert hat, auf einer nicht mehr als 10 km vom Wege zum Fahrtziel entfernten Waage prüfen zu lassen, ob... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;VStG §44a lita;VStG §7;
Rechtssatz: Sind Zeit und Vorgangsweise der Anstiftung zu einer - ausreichend bestimmten - Tat festgestellt, so steht die Identität der Tat unverwechselbar fest und bewirkt das Fehlen des Ortes, an dem das veranlassende Verhalten gesetzt wurde, keinen Verstoß gegen § 44 a lit a VStG. Euro... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 23. November 1988 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 11. November 1988 gegen 10.20 Uhr im Ortsgebiet von Nikitsch auf der Landesstraße 228 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelkraftfahrzeuges I. den Führerschein nicht mitgeführt, II. trotz Verlangens eines Straßenaufsichtsorganes die Gewichtskontrolle des Fahrzeuges bei einer nicht mehr als 10 km vom Weg zum Fahrtziel entfernten ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;
Rechtssatz: Dem Lenker eines KfZ steht es frei, einen beliebigen Weg zum Fahrtziel zu wählen - insofern dadurch nicht gegen andere Vorschriften des KFG oder der StVO verstoßen wird. Nähert er sich bei einem solchen Weg allerdings auf 10 Straßenkilometer oder weniger einer Waage, so ist er auf Verlangen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §101 Abs7;
Rechtssatz: Ausführungen zur Normativität eines eine Berufung gegen eine Erledigung betreffend "Ersuchen" um eine Leistung abweisenden (Berufungs-)Bescheides und zur Verletzung des Grundsatzes "ne bis in idem" durch einen zweiten gleichen Abspruch (hier: über Kosten der Abwaage gem § 101 Abs 7 KFG) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der spruchgemäßen Beschreibung, wo der Bfr den Entschluss fasste, der Aufforderung nach § 101 Abs 7 KFG keine Folge (mehr) zu leisten, bedarf es nicht. (Hinweis auf E vom 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985) Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 u... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §102;StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 101 Abs 7 KFG sowie eine Übertretung nach §§ 102 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG beruhen auf der gleichen schädlichen Neigung. Denn auch die Bestimmung des § 101 Abs 7 KFG verlangt von einem Lenker, für die ordnungsgemäße Bela... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;
Rechtssatz: Für die rechtliche Beurteilung einer Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs 7 KFG ist der Abstand des LKW des Beschuldigten zum vorausfahrenden Polizeifahrzeug, dem der Beschuldigte zu folgen aufgefordert worden war, sowie die Verkehrsdichte unerheblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020069.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §102 Abs1;StVO 1960 §97 Abs1 impl;StVO 1960 §97 Abs5 impl;VStG §1 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Die am Ladeplatz ergangene Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, zur Abwaage zu fahren, rechtfertigt nicht eine auf dem Weg zur Waage begangene Übertretung des § 101 Abs ... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging folgende, mit 12. Februar 1986 datierte, Erledigung der Bezirkshauptmannschaft Hermagor: "Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Hermagor .... wurde über Sie wegen Übertretung nach § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a des KFG 1967 eine Geldstrafe .... verhängt, weil Sie am 16. 12. 1985 den Lkw-Zug .... gelenkt und dabei das höchst zulässige Gesamtgewicht überschritten haben. Die Gewichtsüberschreitung wurde durch die städtische Waage... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs1KFG 1967 §101 Abs7
Rechtssatz: Der im § 101 Abs 7 KFG vorgesehene Kostenersatz des Zulassungsbesitzers erfolgt außerhalb eines Verwaltungsstrafverfahrens. Sofern die Voraussetzungen des § 57 AVG gegeben sind, kann die Behörde den Kostenersatzbescheid auch in Form eines Mandatsbescheides im Sinne des § 57 AVG erlassen. Die Behörde muss dies... mehr lesen...