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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs7;Rechtssatz
Für die Kostenvorschreibung nach § 101 Abs 7 KFG zweiter Satz kommt es darauf an, ob die Abwaage des Sattelkraftfahrzeuges in zwei Wiegevorgängen (zunächst des Sattelzugfahrzeuges, dann die Achslastsumme des Sattelanhängers) und Summierung der Ergebnisse für die Ermittlung des tatsächlichen Gesamtgewichtes geeignet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110004.X02Im RIS seit
19.03.2001