RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0004

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Veröffentlicht am 29.10.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs7;
KFG 1967 §104 Abs9 idF 1988/375;

Rechtssatz

Für die Kostenvorschreibung nach § 101 Abs 7 KFG zweiter Satz kommt es darauf an, ob die Abwaage des Sattelkraftfahrzeuges in zwei Wiegevorgängen (zunächst des Sattelzugfahrzeuges, dann die Achslastsumme des Sattelanhängers) und Summierung der Ergebnisse für die Ermittlung des tatsächlichen Gesamtgewichtes geeignet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110004.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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