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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs7;Rechtssatz
Für die rechtliche Beurteilung einer Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs 7 KFG ist der Abstand des LKW des Beschuldigten zum vorausfahrenden Polizeifahrzeug, dem der Beschuldigte zu folgen aufgefordert worden war, sowie die Verkehrsdichte unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020069.X01Im RIS seit
11.07.2001