RS Vwgh 1992/4/22 92/03/0019

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Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs7;

Rechtssatz

Auch dann, wenn die Waage nur durch eine Fahrt entgegen der vom Lenker vor der Anhaltung eingehaltenen Fahrtrichtung zu erreichen ist, hat der Lenker die Verpflichtung, zu dieser Waage zu fahren (Hinweis E 24.3.1982, 81/03/0247).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030019.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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