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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Eine Übertretung nach § 101 Abs 7 KFG sowie eine Übertretung nach §§ 102 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG beruhen auf der gleichen schädlichen Neigung. Denn auch die Bestimmung des § 101 Abs 7 KFG verlangt von einem Lenker, für die ordnungsgemäße Beladung des Fahrzeuges Sorge zu tragen, weil nur bei Verdacht einer Gewichtsüberschreitung eine Gewichtskontrolle angeordnet wird.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020069.X05Im RIS seit
11.07.2001