RS Vwgh 1987/9/25 87/02/0069

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Veröffentlicht am 25.09.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §101 Abs7;
KFG 1967 §102;
StGB §33 Z2;
VStG §19;

Rechtssatz

Eine Übertretung nach § 101 Abs 7 KFG sowie eine Übertretung nach §§ 102 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG beruhen auf der gleichen schädlichen Neigung. Denn auch die Bestimmung des § 101 Abs 7 KFG verlangt von einem Lenker, für die ordnungsgemäße Beladung des Fahrzeuges Sorge zu tragen, weil nur bei Verdacht einer Gewichtsüberschreitung eine Gewichtskontrolle angeordnet wird.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020069.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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