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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs7;Rechtssatz
Eine eichamtliche Verordnung nach § 46 Abs 1 MEG gibt nur darüber Auskunft, wie vorzugehen ist, um ein genaues Ergebnis bei der Abwaage von Fahrzeugen zu erzielen. Ein Verstoß dagegen bewirkt nicht, daß das erzielte Ergebnis schlechthin unverwertbar ist, sondern daß hiebei die aus diesem Verstoß resultierenden möglichen Verfälschungen mitzuberücksichtigen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110225.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014