Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.November 1947 geborene österreichische Staatsbürger Alois F***, des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG aF in Verbindung mit dem § 15 StGB (teilweise auch als Beteiligter gemäß § 12 StGB) schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt des Schuldspruchs zur Last, in der Zeit ab Anfang 1981 bis 6.Mai 1982 in der Schweiz als Mitglied einer Bande im gemeinsamen Zusammenwirken mit mehreren anderen (im Ur... mehr lesen...
Gründe: Der am 6. Oktober 1937 geborene Angestellte Egon K*** wurde des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 11, zweiter Fall, 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahrs 1977 in Wien vorsätzlich und gewerbsmäßig schuldlos handelnde Angestellte der Spedition T*** M*** dazu bestimmt hat, unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mehmet K*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in solchen Mengen in Verkehr gesetzt, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte, indem er in der Zeit vom 7. bis 10. August 1985 100 Gramm Heroin an Unbekannte weitergab bzw. verkaufte. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Wilhelm P*** und Eduard R*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem sie und der Angeklagte Josef Karl H*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG nF - und zwar von Wilhelm P*** zum Teil begangen in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 StGB und von Eduard R*** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB - H*** und P*** außerdem auch noch des Vergehens nach § 16 Abs 1 Such... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arno A des Vergehens nach dem § 16 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG und des Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 SuchtgiftG (a.F.) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last. I. in der Zeit von November 1981 bis September 1983 in Völkermarkt, Wien und anderen Orten im In- und Ausland unberechtigt Suchtgifte, nämlich Cannabisharz, Cannabisöl und Heroin erworben und besessen zu haben; II. vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Me... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Manfred A zu Punkt I/ des Vergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach dem § 35 Abs. 2 FinStrG, zu Punkt II/ des Vergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 FinStrG und zu Punkt III/ des Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG schuldig erkannt und unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG nach den §§ 35 Abs. 4, 37 Abs. 2 FinStrG zu einer Geldstrafe von 90.000 S, im Nichteinbringungsf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Max Ewald A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG und § 15 StGB, teils begangen auch als Beteiligter nach dem dritten Fall des § 12 StGB, ferner des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z 2 SGG und schließlich des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er A/ vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen eingeführ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Horst A des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG (Punkt II.), des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z 2 SuchtgiftG (Punkt III.) sowie des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG (Punkt IV.) schuldig erkannt. Er wurde hiefür nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG unter Anwendung des § 28 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.April 1953 geborene Geschäftsführer Vojislav A des Verbechens nach § 12 Abs 1 SGG. (A), des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG. (B), des Vergehens der Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach § 195 Abs 1 und Abs 3 StGB (C), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (D) und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4StPO §283 B
Rechtssatz: Nicht nur die Frage, wie, sondern auch jene, ob der Wertersatz aufzuteilen ist, fällt in den Ermessensbereich des Gerichtes erster Instanz und ist daher nur mit Berufung anfechtbar. Entscheidungstexte 9 Os 25/84 Entscheidungstext OGH 06.11.1984 9 Os 25/84 Veröff: ÖJZ-LSK 1985/15 12 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27.September 1922 geborene Angestellte Gertrude A zu I/ des Vergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit b, 38 Abs. 1 lit a (§§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a; 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit b - richtig: lit a -) FinStrG und zu II/ des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Abgabenhinterziehung als Beteiligte nach §§ 11, dritter Fall, 33 Abs. 1, Abs. 2 lit a, Abs. 3 lit a und d FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie in ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4SGG §12 Abs4 F
Rechtssatz: Die Verfallsstrafe und Wertersatzstrafe unterliegt nur in Ansehung ihrer Aufteilung - auf mehrere Beteiligte an derselben Tat (§ 12 StGB) und, soweit es sich um einen Wertersatz bloß nach dem FinStrG handelt, (auch) auf Hehler (§ 19 Abs 4 FinStrG) - dem gerichtlichen Ermessen und sohin einer Anfechtung mit Berufung; ansonsten ist sie dagegen auf Grund ihrer Determinierung durch den Wert oder Erlö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. April 1947 geborene türkische Staatsangehörige Talat A des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG in Verbindung mit dem § 15 StGB, teilweise als Beteiligter nach dem § 12 StGB, des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 Z 2 SGG sowie des Vergehens nach den §§ 35 (Abs. 1), 38 (Abs. 1 lit a) FinStrG und '§ 15 StGB', zum Teil als Beteiligter 'nach dem § 12 StGB', schuldig erkannt und nach dem § 12 Abs. 1 SGG unter Anwendung des § 28 StGB zu ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7. Juli 1934 geborene Angestellte Robert A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 2, 130 StGB, außerdem dieser Angeklagte sowie der am 15. August 1935 geborene Arbeiter (des Fuhrwerksbetriebes der Stadt Wien) Paul F, der am 3. März 1929 geborene Transportunternehmer Josef B, der am 25. Mai 1936 geborene Kaufmann Martin C und der am 11. Juni 1935 gebor... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2FinStrG §19 Abs1FinStrG §19 Abs3FinStrG §19 Abs4FinStrG §35 Abs1FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Vorsätzliche unrichtige Angaben in der Warenerklärung, insbesonders über Art und Menge der Waren (§§ 35 Abs 4, 52 Abs 2 lit e und f ZollG) verletzen die zollrechtliche Erklärungspflicht und sind, seit der FinStrGNov 1975, die den Tatbestand des Schmuggels neu gefaßt hat, nach § 35 Abs 1 FinStrG strafbar. Vorliegend wurde der im (na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Urteil wurde Andreas A wegen des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. und anderer strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe sowie nach § 12 Abs 4 SuchtgiftG. zu 77.500 S 'Wertersatzstrafe' für insgesamt 31 Gramm Heroin, die nicht mehr ergriffen werden konnten und deren Wert mit 2.500 S pro Gramm festgestellt wurde, im Nichteinbringungsfall zu acht Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt; gemäß § 38 StGB. wurde ihm die Vorhaft (nur) auf die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 30. August 1949 geborene kaufmännische Angestellte Alfred A des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG. schuldig erkannt und hiefür gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG. zu einer gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG. unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe in der Höhe von 600.000 S, gemäß § 20 FinStrG. unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe mit vier Monaten, sowie ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Abolfazl A des Finanzvergehens nach den § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in den Jahren 1972 bis 1974 in Salzburg als Geschäftsführer der 'A***' Export-Import Perserteppich Teheran Gesellschaft m.b.H. (vormals 'A***' Export, Import Gesellschaft m.b.H.) vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenre... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 2. Mai 1977, GZ 6 d Vr 10.109/ 76-20, wurde der am 15. April 1951 geborene Hilfsarbeiter Alfred A, ein österreichischer Staatsbürger, I/ und II/: des Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SGG, zum Teil im Deliktsstadium des Versuchs nach dem § 15 StGB, und der Vergehen III/: der Täuschung nach dem § 108 (Abs. 1) StGB, IV/: des Gebrauchs fremder Ausweise nach dem § 231 (Abs. 1) StGB, V/: de... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Bei der Verhängung von Geldstrafen und Wertersatzstrafen ist nunmehr (FinStrGNov 1975) einheitlich von den allgemeinen Grundsätzen der Strafbemessung (§§ 21, 23 Abs 1 bis 3 FinStrG) auszugehen. Geldstrafen und Wertersatzstrafen sind seit der Novelle 1975 kommensurable Unrechtsfolgen. Entscheidungstexte 10 Os 133/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4FinStrG §21 Abs2FinStrG §21 Abs3
Rechtssatz: Verbis "unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23)", zu denen die Vorschriften des § 21 Abs 3 und 4 FinStrG zählen, und im Hinblick auf § 23 Abs 4 Ende FinStrG ist auch auf Zwischen-Wertersatzstrafen Bedacht zu nehmen (Verhängung einer Wertersatz-Zusatzstrafe). Entscheidungstexte 10 Os 133/78 Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.August 1926 geborene, früher als Transportunternehmer tätig gewesene Kurt A der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs 1 lit a FinStrG. und der Monopolhehlerei nach dem § 46 Abs 1 lit a FinStrG. schuldig erkannt, weil er am 21.September 1970 in Süßenbrunn (in Tateinheit) 1. vorsätzlich Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, und zwar (in 216 Kartons zu je 10.000 Stück verpackte) 2,160.000 Stück... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Hat der Angeklagte nach Urteilsannahme des Finanzvergehen mit einer anderen (unbekannten) Person (§ 19 Abs 4 FinStrG) begangen, kann die Reservierung eines Wertersatzanteiles für diese nicht erfolgreich mit Berufung bekämpft werden. Entscheidungstexte 11 Os 64/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 11 Os 64/78 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4SGG §6 F
Rechtssatz: Der Wertersatz trifft die im § 19 Abs 4 FinStrG genannten Personen ohne Rücksicht darauf, ob sie durch den Verfall der betreffenden Gegenstände auch an ihrem Vermögen getroffen worden wären oder nicht (anders § 6 Abs 4 SGG); dies erhellt auch aus § 19 Abs 1 lit b FinStrG. Entscheidungstexte 9 Os 143/76 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 9 Os... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Bei der Wertersatzaufteilung kann auch darauf Bedacht genommen werden, in welchem Maß Beteiligte bei dem Finanzvergehen den Verfall des eigenen Vermögens riskierten. Entscheidungstexte 10 Os 91/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 10 Os 91/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4SGG §12 Abs4 F
Rechtssatz: Im SGG sind - anders als im § 19 Abs 3 FinStrG - Bestimmungen über die Aufteilung der an sich gemäß § 6 Abs 4 SGG anstelle eines undurchführbaren Straftat beteiligten Personen nicht enthalten. Gegebenenfalls sind daher auch bei Anwendung des § 6 Abs 4 SGG die Grundsätze des § 19 Abs 3 FinStrG analog anzuwenden. Entscheidungstexte 12 Os 46/75... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Die Anordnung des § 19 Abs 3 FinStrG über die Aufteilung des Wertersatzes auf sämtliche am Finanzvergehen beteiligte Personen stellt ihrer Natur nach auf den Fall ab, daß alle diese Beteiligten zugleich abgeurteilt werden. Trifft dies nicht zu, vermag die Aufteilung ausnahmsweise noch dort Platz zu greifen, wo eine Aburteilung gesondert verfolgter Beteiligter am Finanzvergehen in absehbarer Zeit erwartet werde... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem der mehreren am Finanzvergehen Beteiligten um einen Ausländer mit ausländischem Wohnsitz, sodaß nicht absehbar ist, ob und wann er überhaupt jemals im Inland vor Gericht gestellt werden kann, steht die Heranziehung des abgeurteilten inländischen Tatbeteiligten zum gesamten Wertersatz im Einklang mit den von der Judikatur entwickelten Grundsätzen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: § 19 Abs 4 FinStrG stellt nur eine allgemeine Richtschnur für die Aufteilung des Wertersatzes auf mehrere an einem Finanzvergehen beteiligte Personen dar und kann nicht als Verbot ausgelegt werden, bei einer Tätermehrheit je nach Lage des Falles einen oder mehrere der Täter (oder Mitschuldigen) nicht zum Wertersatz heranzuziehen. Entscheidungstexte 12 Os ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Aus der genannten Vorschrift ergibt sich kein Gebot, daß der gesamte Wertersatz nur den abgeurteilten Personen aufzulegen ist, ohne das weitere, vorerst nicht vor Gericht gestellte Beteiligte berücksichtigt werden könnten. Aus dem Wesen des Wertersatzes ergibt sich vielmehr, daß dann, wenn die anderen Beteiligten bekannt sind und daher erwartet werden kann, daß auch sie vor Gericht gestellt und abgeurteilt wer... mehr lesen...