Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Klaus P***** und Josef P***** wegen des Vergehens (richtig: der Finanzvergehen) der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter (zusammengefasst wiedergegeben): Mit dem angefochtenen Ur... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4FinStrG §19 Abs5FinStrG §19 Abs6
Rechtssatz: Bei Mehrtätern ist zunächst unter Einbeziehung der Strafbemessungsgrundsätze der auf den Angeklagten entfallende Wertersatzanteil zu bestimmen und sodann erneut unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Strafbemessung zu prüfen, ob und bejahendenfalls in welchem Ausmaß die Missverhältnisregel des § 19 Abs 5 FinStrG anzuwenden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard K***** "des Finanzvergehens" (richtig: der in fünf Angriffen begangenen Finanzvergehen) der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er, zusammengefasst wiedergegeben, in Deutschland und Großbritannien vorsätzlich gewerbsmäßig den gesondert verfolgten Peter H***** und weitere bisher unbekannte Täter, welche in wiederholten Angriffen vorsätzlich vorschr... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Die Reservierung von Wertersatzanteilen für nicht zugleich abgeurteilte Täter, andere Tatbeteiligte oder Hehler ist nur zulässig, wenn die Ermittlung sowohl von deren Identität als auch von deren Aufenthalt nach Lage des Falles auf Grund bestimmter Tatsachen wenigstens absehbar erscheint. Entscheidungstexte 12 Os 67/96 Entscheidungstext OGH 12.12.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Bei der Aufteilung des Wertersatzes ist nur auf bekannte Tatbeteiligte Bedacht zu nehmen. Eine Verpflichtung zur Ausklammerung bestimmter Wertersatzanteile für nur potentiell ausforschbare weitere Tatbeteiligte ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Entscheidungstexte 12 Os 50/95 Entscheidungstext OGH 14.11.1996 12 Os 50/95 ... mehr lesen...
Gründe: Manuel-Francisco P***** wurde mit dem bekämpften Urteil der (in Tateinheit verübten) Finanzvergehen der Abgabenhehlerei unter erschwerenden Umständen nach §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit a FinStrG verurteilt, weil er in der Zeit zwischen Jänner 1986 und Juli 1988 in Wien in vielfach wiederholten Angriffen insgesamt 3,550.000 Stück Zigaretten, somit Monopolgegenstände, hinsichtlich welcher eine Verkürzung von Eingangsab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Adalbert T***** enthält, wurden die Zollbeamten Werner Z***** und Johann K***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A) und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (D) schuldig erkannt. Darnach haben sie in S***** (zu A): als Abfert... mehr lesen...
Gründe: Friedrich N***** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu Punkt 1) des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG und der Vergehen (zu Punkt 2) der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach §§ 15, 12, zweiter Fall, 289 StGB sowie (zu Punkt 3) des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last von Ende März 1985 bis September 1987 in neun Fällen gew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Transportunternehmer Manfred W*** I./ des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3, zweiter Fall, StGB und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG, II./ des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, teils als Beteiligter nach dem § 11, zweiter Fall, FinStrG, III./ des Vergehens d... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Liegt ein Mißverhältnis im Sinne Abs 5 nicht vor, dann ist ohne Rücksicht auf Strafbemessungsgrundsätze einem Alleintäter der Wertersatz in der vollen Höhe (§ 19 Abs 3 FinStrG), mehreren Tatbeteiligten oder Hehlern aber der für sie (nach Strafbemessungsgrundsätzen) berechnete Wertersatzanteil... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Geldstrafe und Wertersatzstrafe sind nach neuem Recht nicht mehr grundsätzlich kommensurabel; denn die Anwendung der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze kommt gemäß geänderten Systematik und Terminologie des Gesetzes außer in den Fällen eines Mißverhältnisses (Abs 5) nur noch im Fall einer ... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Die Wertersatzanteile mehrerer Täter sind (ebenso wie nunmehr nach § 19 Abs 6 erster Fall FinStrG nF) auch nach § 19 Abs 4 FinStrG aF unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG), also - nicht etwa nach einem rein rechnerisch zu ermittelnden Prozentsatz (so allerdin... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfreiheit des Täters (§ 23 Abs 3 FinStrG) sind bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit nur insofern zu berücksichtigen, als sie (arg "Vorwurf") zugleich seine Schuld (§ 23 Abs 1 FinStrG) beeinflussen. Entsch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Helmut S*** der Vergehen (I.) des (in drei Fällen mit insgesamt 151.000 S Schaden begangenen) schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und (II.) der Unterlassung der Verhinderung (eines Betruges mit rund 130.000 S Schaden, sohin) einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB sowie der Finanzvergehen (III.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und (IV.) der gewerbsmäßi... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19 Abs4FinStrG nF §19 Abs6
Rechtssatz: Schon der Aufteilungsvorgang nach § 19 Abs 4 und Abs 6 FinStrG nF kann nach der besonderen Lagerung des Falles dazu führen, daß einzelne Täter, andere Tatbeteiligte oder Hehler überhaupt nicht zum Wertersatz herangezogen, ohne daß es der Anwendung der Mißverhältnisregel (§ 19 Abs 5 FinStrG) bedürfte. Immer ist jedoch bei dieser Aufteilung zu beachten, daß die (nach Strafbemessungsgrundsät... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19 Abs4FinStrG nF §19 Abs6
Rechtssatz: Bei Aufteilung des Wertersatzes auf Mehrere (§ 19 Abs 4 und Abs 6 FinStrG nF) wirkt sich die anteilsmindernde Berücksichtigung eines Umstandes zu Gunsten eines Täters (Hehlers) notwendigerweise für die anderen anteilserhöhend aus. Entscheidungstexte 14 Os 114/89 Entscheidungstext OGH 06.02.1990 14 Os 114/89 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19 Abs4FinStrG nF §19 Abs6
Rechtssatz: Bei Mehrtäterschaft ist der Wertersatz als rechnerische Gesamtgröße (§ 19 Abs 3 FinStrG) anteilsmäßig aufzuerlegen. Ist darnach der Wertersatz aufzuteilen, so sind gemäß § 19 Abs 6 FinStrG nF hiefür (dh bei der Aufteilung auf mehrere Personen) die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG) anzuwenden, also die Erschwerungsgründe und Milderungsgründe (§ 23 Abs 1 und Abs 2 FinStrG in Verb... mehr lesen...
Gründe: Marian S***, Johann P*** und Josef U*** wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter bzw dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind insgesamt 8 Schmuggelfahrten im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofftanks von LKW-Zügen insgesamt 2.125 kg Silber, worauf Eingangsabgaben von 431.375... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4
Rechtssatz: Die Summe der von den Tatbeteiligten zu leistenden Wertersätze darf nicht jenen Betrag übersteigen, der dem gemeinen Wert des Verfallsgegenstandes entspricht; Beteiligte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ausländischem Wohnsitz, die nach der derzeitigen Aktenlage in Österreich voraussichtlich niemals vor Gericht gestellt werden können, haben hiebei außer Betracht zu bleiben. Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Joze M*** der Finanzvergehen des versuchten Schmuggels nach den §§ 13, 35 Abs. 1 FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach den §§ 13, 44 Abs. 1 lit. c FinStrG schuldig erkannt (strafbestimmender Wert: 2,650.164 S). Laut Schuldspruch versuchte der Angeklagte am 24. Juni 1986 beim Zollamt Loibltunnel, I./ im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten (und inzwischen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Aleksander Z*** und Ratomir J*** des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie (B) Rasim T*** des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit b FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben in Wien (A) Z*** und J*** als Geschäftsführer der "Z*** GesmbH" in der Zeit von Anfang Februar bis Anfang Juni 1980 im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Beteiligte in der Absicht, sic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1940 geborene Antiquitätenhändler Raimund S*** des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach den §§ 35 Abs 1 und 2, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG, teilweise als Beteiligter nach dem zweiten Fall des § 11 FinStrG (A und C des Schuldspruches) sowie des Vergehens nach dem § 24 Abs 1 lit a und b DevG, teilweise als Beteilig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sind Wolfgang Z*** und Hedwig Z*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und 2 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 16 Abs 1 SuchtgiftG. und des Vergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG., Roland E*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 sowie teilweise Abs 2 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 16 Abs 1 SuchtgiftG. und des Vergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG. sowie J... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin Josef H***, ein Schweizer Staatsangehöriger, sowie Michael K*** des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG, Martin Josef H*** auch wegen gewerbsmäßiger Begehung dieses Finanzvergehens im Sinne des § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A/1/ und 2/), ferner Martin Josef H*** und Michael K*** des Finanzvergehens der (von Michael K*** teilweise, von Martin Josef H*** zur Gänze) gewerbsmäßig begangenen Hinterziehung von Ei... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Jänner 1942 geborene Kaufmann Robert B*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. (I 1 und 2), des Verbrechens der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB (II), des Vergehens des Schmuggels (unrichtig im Urteil: und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a FinStrG., teils nach § 11, dritter Fall, FinStrG. (III) und d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde nach im übrigen rechtskräftiger Erledigung der Strafsache 8 Vr 853/84 des Kreisgerichts Ried im Innkreis durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 2.April 1987, GZ. 13 Os 178/86-13, der Angeklagte Wilhelm Maximilian H*** nach § 19 Abs. 3 und 4 FinStrG zu einer Wertersatzstrafe von 2,400.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Monaten, verurteilt und gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG die im Verfahren 7 Vr... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4SGG aF §12 Abs4 FStGB §66
Rechtssatz: Zwar sind entsprechend dem Grundsatz, wonach der Verfall und demnach auch der ihn (ganz oder teilweise) substituierende Wertersatz nur einmal vollzogen werden darf, bei der Ermittlung des Wertersatzes alle im Ausland gegen den Täter und dessen Komplizen ergriffenen Maßnahmen zu berücksichtigen, die sich sachlich als vollzogener Verfall oder realisierter Wertersatz im Sinn des § 12 SGG ... mehr lesen...