Norm: ABGB §1295 IIIB-VG Art94UWG §1 D2d
Rechtssatz: Ob Verfahrenshandlungen rechtsmissbräuchlich sind, ist im jeweiligen Verfahren zu klären. Sollen durch einstweilige Verfügung bestimmte Handlungen in einem Verwaltungsverfahren verboten werden, die der Rechtswahrung in diesem Verfahren dienen, so steht dem Verbot schon der Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung entgegen, weil das Gericht damit über die Zulässigkeit einer Verfahrensh... mehr lesen...
Norm: ARHG §76B-VG Art94EUJZG §54 Abs1
Rechtssatz: § 76 ARHG normiert nicht die Befugnis des Gerichts, die Erwirkung der Übernahme der Vollstreckung (beschlussmäßig) abzulehnen. Entscheidungstexte 13 Os 82/03 Entscheidungstext OGH 03.09.2003 13 Os 82/03 12 Os 106/10w Entscheidungstext OGH 12.08.2010 12 Os 106/10w ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94EGJN ArtIX Abs2EGJN ArtIX Abs3JN §27a Abs2JN §42 Abs1 AfJN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Ob eine Person in Österreich Immunität genießt, ist vom Gericht selbst festzustellen. Im Zweifelsfall hat es hierüber die Erklärung des Bundesministers für Justiz einzuholen (Art IX Abs 3 EGJN). Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung (Art 94 B-VG) ist das Gericht jedoch an diese Erklärung recht... mehr lesen...
Norm: EO §183B-VG Art94nöGVG §17 Abs2
Rechtssatz: Begründet das Erstgericht die Zurückweisung bestimmter Personen als Bieter mit deren mangelnden Landwirteeigenschaft, werde doch die Grundverkehrsbehörde einer allfälligen Zuschlagserteilung an einen Nichtlandwirt die Zustimmung versagen. Widerspricht es dem Gewaltentrennungsprinzip gemäß Art 94 B-VG, weil der Gerichtsbarkeit weder nach der Exekutionsordnung noch nach dem Niederösterreichischen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22.1.1991 sprach die Beklagte aus, daß von der monatlichen Bruttopension der Klägerin von 13.710 S ab 1.1.1989 3.879,20 S wegen eines Erwerbseinkommens ruhten (§ 94 ASVG) und forderte den Überbezug von 52.679,20 S wegen Verletzung der Meldepflicht (§ 40 ASVG) in monatlichen Teilbeträgen von 1.000 S zurück (§ 107 ASVG), die von der monatlichen Leistung abgezogen würden. Mit Bescheid vom 22.1.1991 sprach die Beklagte aus, daß von der monatlic... mehr lesen...
Norm: ASGG §71ASGG §87B-VG Art94KBGG §50 Abs24
Rechtssatz: Dem Grundsatz der sukzessiven Kompetenz entsprechend haben die Arbeitsgerichte und Sozialgerichte nicht die Aufgabe, die von den Trägern der Sozialversicherung erlassenen, von den Versicherten bekämpften Bescheide zu überprüfen; sie haben vielmehr über die mit einer Klage vom Versicherten geltend gemachten sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche nach Abschluss des mit einem über die so... mehr lesen...
Norm: ZPO §148B-VG Art94
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Antragsfrist (Klagefrist) im Falle sukzessiver Zuständigkeit verstößt nicht gegen Art 94 B-VG. Entscheidungstexte 3 Ob 2360/96x Entscheidungstext OGH 07.10.1996 3 Ob 2360/96x Verstärkter Senat; Veröff: SZ 69/224 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94StGB §38 Abs1StPO §180 Abs4
Rechtssatz: Für eine in einem gerichtlichen Verfahren vorzunehmende Vorhaftanrechnung auf eine Verwaltungsstrafe fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Eine solche Anrechnung durch das ordentliche Gericht widerspräche nicht nur dem klaren Wortlaut des § 38 StGB, sondern würde auch gegen den Grundsatz der Gewaltentrennung des Art 94 B-VG verstoßen, weil das Gericht hiedurch in die Kompetenz der Verwaltu... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94StGB §38 Abs1StPO §180 Abs4
Rechtssatz: Für eine in einem gerichtlichen Verfahren vorzunehmende Vorhaftanrechnung auf eine Verwaltungsstrafe fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Eine solche Anrechnung durch das ordentliche Gericht widerspräche nicht nur dem klaren Wortlaut des § 38 StGB, sondern würde auch gegen den Grundsatz der Gewaltentrennung des Art 94 B-VG verstoßen, weil das Gericht hiedurch in die Kompetenz der Verwaltu... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaB-VG Art87 Abs1B-VG Art94EO §382 IEO §382 Z4 II4EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Einem Zivilgericht ist es einerseits nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, einer Vollzugsbehörde als einem Organ der Hoheitsverwaltung ein Verbot des weiteren Vollzuges einer Strafhaft, die die Weisung zur Enthaftung eines Strafgefangenen enthält, auszusprechen, andererseits stehen einer Weisung des Z... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs1B-VG Art94ZPO §382 IZPO §382 Z4 II4ZPO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Die Erteilung von Aufträgen an einen Rechtsträger zu einem bestimmten hoheitlichen Tun bzw Unterlassen durch das Gericht ist kein zulässiges Sicherungsmittel. Entscheidungstexte 1 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 5/94 European Case... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 EVermG §39
Rechtssatz: Hat das Vermessungsamt eine Bedingung der Bescheinigung des Teilungsplanes beigefügt, kann die Gesetzmäßigkeit dieser Bedingung vom Gericht nicht überprüft werden. Dies liefe auf eine inhaltliche Prüfung der Rechtsrichtigkeit des Bescheides der Verwaltungsbehörde durch das Gericht hinaus, die schon wegen des verfassungsgesetzlich gesicherten Grundsatzes, daß die Justiz von ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z2B-VG Art94GEG §7
Rechtssatz: Die Heranziehung von Gerichten als Berufungsinstanzen oder Beschwerdeinstanzen gegenüber Bescheiden von Verwaltungsbehörden widerspricht dem Trennungsgrundsatz des Art 94 B-VG und findet demgemäß auch in der Regelung des § 7 GEG keine Entsprechung. Rechtsmittel solcher Art sind unzulässig. Entscheidungstexte 14 Os 131/89 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ASGG §71ASGG §87B-VG Art94
Rechtssatz: Entsprechend den Grundsätzen der sukzessiven Kompetenz hat das Gericht nicht die Verwaltungsentscheidung zu prüfen, sondern ein eigenes Verfahren durchzuführen und auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen vollkommen neu zu entscheiden. Entscheidungstexte 10 ObS 78/89 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 78/89 Veröff: SSV-NF 3/78 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §101B-VG Art94
Rechtssatz: Es ist nicht entscheidend, ob aus § 101 ASVG und den entsprechenden Bestimmungen der anderen Sozialversicherungsgesetze abgeleitet werden kann, daß unter bestimmten Voraussetzungen keine Bindung an den Vorbescheid besteht: Würde nämlich ein Gesetz vorsehen, daß die Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen an einen noch wirksamen (und nicht infolge seiner Klage außer Kraft getretenen; vgl VfSlg 3236, 3424) ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94
Rechtssatz: Art 94 B-VG gestattet nicht, die ordentlichen Gerichte durch einfaches Gesetz als Kontrollinstanzen zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Bescheide der Verwaltungsbehörden zu berufen. Wenn ein Gesetz anordnet, daß die ordentlichen Gerichte anrufen kann, wer von der Verwaltungsbehörde in Anspruch genommen wurde, und daß das ordentliche Gericht nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung den Verwaltungsbescheid allenfalls ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94FinStrG §55MRK Art6 Abs2 IIIMRK Art6 Abs3 litb IV2
Rechtssatz: Vom Bestand einer bescheidmäßig rechtskräftig festgestellten Abgabenschuld dem Grund und der Höhe nach ist im gerichtlichen FinStrVerf als Tatsache auszugehen (SSt 48/36 = verstärkter Senat uva); die Trennung der Justiz von der Verwaltung (Art 94 B-VG) spricht nicht gegen, sondern für die solcherart faktische Bindungswirkung rechtskräftiger Abgabenbescheide, weil die... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AAHG §1 GAHG §9B-VG Art94JN §1 CXIXa
Rechtssatz: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, wenn zwar ein nachbarrechtlicher Eingriff behauptet wird, das dem Nachbarrecht nicht entsprechende Begehren auf Unterlassung der Stationierung von Flugzeugen des Bundesheeres (Draken) aber zeigt, dass in Wahrheit der beklagten Republik Österreich hoheitliches Handeln untersagt werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AVG §56B-VG Art94B-VG §130GOG §22 Abs3JN §23StPO §74
Rechtssatz: Bei der beschlußmäßigen Erledigung eines Ablehnungsantrages durch den Gerichtsvorsteher bzw Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz handelt es sich um einen der Überprüfung durch den VwGH entzogenen Akt der Rechtsprechung. VwGH vom 20.12.1956, Z 2435/56; Veröff: EvBl 1957,410 (38) Entscheidungstexte 6 Ob 708/87 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94JN §1 BIa
Rechtssatz: Keine verfassungsmäßigen Bedenken bei sukzessiver Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden und Gerichten. (Hier: Entscheidungen der Jagdkommission und Wildschadenskommission nach Sbg JagdG). Entscheidungstexte 5 Ob 538/85 Entscheidungstext OGH 15.04.1986 5 Ob 538/85 7 Ob 19/02y Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3B-VG Art94MRK Art6 Abs1 II2StPO §281 Abs1 Z1StPO §345 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mit der Behauptung verfassungsrechtlicher Mängel der Geschäftsverteilung § 281 Abs 1 Z 1 StPO, § 345 Abs 1 Z 1 StPO, Art 83 Abs 2, 87 Abs 3 B-VG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 94 B-VG) wird der Nichtigkeitsgrund der nicht gehörigen Besetzung des Gerichtshofes im Sinne des § 281 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 StPO nicht dargetan. Ein Hinweis auf derarti... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94RDG §77 Abs5StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß ein auf eine Planstelle des erkennenden Gerichtshofs ernannter Richter (zugleich) mit einem Teil seiner Arbeitskraft dem Präsidenten eines anderen Gerichtshofs (gemäß § 77 Abs 5 RDG) zugeteilt ist, begründet keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO. Es widerspricht auch nicht dem Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung, wenn ein Richter neben seiner richterlichen Tätigkei... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94JWG §26 Abs2
Rechtssatz: Ob die Art und Weise, wie die Kindesabnahme durch die Organge der Verwaltungsbehörede erfolgte, gesetzwidrig war, kann im Verfahren nach § 26 JWG nicht nachgeprüftt werden, da es sich bei der dabei angewendeten Befehlsgewalt und Zwangsgewalt um hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 776/82 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Der Kläger, der als Polizeibeamter im Dienst ohne besonderen, auf das Suchen verlorener Sachen gerichteten Dienstauftrag am 7. Oktober 1978 einen Bargeldbetrag von 28 800 S fand und im Wachzimmer ablieferte, begehrt von der beklagten Republik Österreich, bei der die Fundsache in Verwahrung blieb, die Herausgabe zur Benützung gemäß § 392 ABGB. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Berufungsgericht infolge Berufung der Beklagten das im wesentlichen im Sinne der Klage ergangene Erstur... mehr lesen...
Norm: ABGB §390B-VG §94
Rechtssatz: Die Tätigkeit der Fundbehörde ist nicht beendet, solange sie die Fundsache in eigenenr Verwahrung hat. Sie steht sowohl einem sich meldenden vorigen Inhaber als auch dem Finder in diesem Fall weiterhin nicht als Privatrechtssubjekt gegenüber, sondern übte Hoheitsrechte aus. Entscheidungstexte 7 Ob 693/80 Entscheidungstext OGH 18.12.1980 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94ZPO §190 C1
Rechtssatz: Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige rechtsgestaltende Verwaltungsbescheide kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Parteien des gerichtlichen Verfahrens in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren und auch keine Möglichkeit der Beteiligung hatten. Entscheidend ist vielmehr, dass der Bescheid allen Personen, die am Verwaltungsverfahren zu beteiligen waren, zugestellt wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 DABGB §1170B-VG Art94
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger Bescheid einer Baubehörde bindet das Gericht an das, was jene verfügt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 509/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 509/79 1 Ob 767/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980 1 Ob 767/80 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94JN §1 BIa
Rechtssatz: Der Grundsatz der Trennung der Justiz von der Verwaltung beinhaltet nur einerseits das Verbot, dieselbe Behörde gleichzeitig als Gericht und Verwaltungsbehörde einzurichten, anderseits über dieselbe Frage durch Gericht und Verwaltungsbehörden, sei es im gemeinsamen Zusammenwirken, sei es im instanzenmäßigen Nacheinander, entscheiden zu lassen. Hingegen verbietet Art 94 B - VG nicht, dass denselben Streitfal... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94JN §1 BIa
Rechtssatz: Art 94 B-VG schließt nicht aus, dass aus ein und demselben Sachverhalt privatrechtliche und öffentlich - rechtliche, (hier wasserrechtliche) Ansprüche abgeleitet werden, über die einerseits die Gerichte, andererseits die Verwaltungsbehörden zu entscheiden haben. Entscheidungstexte 1 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 26/77 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94StPO §292StVG §10 Abs1StVG §134 Abs6StVG §158 Abs2
Rechtssatz: Ein Beschluss durch das (absolut unzuständige) Gericht statt durch die Verwaltungsbehörde ist nicht rechtskraftsfähig, weshalb es außer der Feststellung des Gesetzesverstoßes keiner konkreten Maßnahme nach § 292 letzter Satz StPO bedarf. Entscheidungstexte 10 Os 55/78 Entscheidungstext OGH 29.03.197... mehr lesen...