Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren und Antrag 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl V460/2020 ein auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützter Antrag des Bundesverwaltungsgerichtes anhängig, näher bezeichnete Wortfolgen in §14 Abs5 litb und §15 Abs2 der in der 27. Sitzung des Boards der AQ Austria am 28. Mai 2015 beschlossenen Privatuniversitäten-Akkreditierungsverordnung (im Folgenden: PU-AkkVO 2015), in eventu diese Bestimmungen zur Gänze aufzuheben, in eventu festzustellen, dass ... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z16B-VG Art15 Abs1B-VG Art18 Abs1B-VG Art20B-VG Art44 Abs3B-VG Art52 Abs1B-VG Art52 Abs1aB-VG Art77B-VG Art101B-VG Art133 Z4 aFB-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art140 Abs1 Z1 litbHochschul-QualitätssicherungsG §1, §3, §7, §9, §11, §19, §24, §25, §26, §30Fachhochschul-StudienG §6, §7, §13Universitäts-AkkreditierungsG §4PrivathochschulG §2, §4, §5Privatuniversitäten-AkkreditierungsV 2019AVG §52VfGG §7 Abs1 ... mehr lesen...
Index: 41 INNERE ANGELEGENHEITEN41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht,Asylrecht
Norm: B-VG Art20 Abs1, Abs2 Z1B-VG Art77B-VG Art144 Abs1 / BescheidNiederlassungs- und AufenthaltsG (NAG) §16 Abs2, Abs5Integrationsvereinbarungs-V, BGBl II 449/2005 §1
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Betrauung des Österreichischen Integrationsfonds mit der Zertifizierung und Evaluierung von Deutsch-Integrationskursen infolge Übert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über entsprechendes Ersuchen der in der Rückstandsanzeige der Stadt Köln näher bezeichnete Abgabenrückstand iHv € 119.264,47 gemäß Art11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar erklärt. Die Erledigung weist im
Kopf: die Bezeichnung "Bundesministerium für Finanzen" ... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
Norm: B-VG Art77B-VG Art83 Abs2AVOG (AbgabenverwaltungsorganisationsG) §2Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einrichtung der Steuer- und Zollkoordination, BGBl II 168/2004
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
wegen verfassungswidriger Gesetzesauslegung des
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes iVm der Verordnung zur
Ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Chefinspizierender der Zollwache Kärnten und Beamter des Exekutivdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die belangte Behörde stellte mit Bescheid vom 11. November 2004 fest, dass dem Beschwerdeführer ab 1. Mai 2004 die Wachdienstzulage gemäß §81 GehG, die Vergütung für besondere Gefährdung gemäß §82 GehG, die Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes gemäß §83 GehG und die Aufwand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde bis zur Auflösung des Wachkörpers der Zollwache, die mit 1. Mai 2004 erfolgte, als Chefinspizierender der Zollwache für Tirol verwendet. Auf Grund eines per E-Mail eingebrachten, "[a]n die Personalabteilung West" gerichteten Antrages des Beschwerdeführers vom 8. Juli 2004 auf "Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich aller mit 1. Mai ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als stellvertretender Chefinspizierender der Zollwache Kärnten und Beamter des Exekutivdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die belangte Behörde stellte mit Bescheid vom 11. November 2004 fest, dass dem Beschwerdeführer ab 1. Mai 2004 die Wachdienstzulage gemäß §81 GehG, die Vergütung für besondere Gefährdung gemäß §82 GehG, die Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes gemäß §83 Ge... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
Norm: B-VG Art5B-VG Art18 Abs2B-VG Art77B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandAVOG (AbgabenverwaltungsorganisationsG) §2, §17aVerordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einrichtung der Steuer- und Zollkoordination, BGBl II 168/2004
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Verordnungsermächtigung im
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz betreffend die
Dezentralisierung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B218/05 ein Beschwerdeverfahren anhängig, dem im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde liegt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde bis zur Auflösung des Wachkörpers der Zollwache, die mit 1. Mai 2004 erfolgte, als Chefinspizierender der Zollwache für Tirol verwendet. Auf Grund eines per E-Mail eingebrachten, "[a]n die Personalabteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Im Jahre 1994 beantragten der Beschwerdeführer zu B2113/94 und der Beschwerdeführer zu B2114/94 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (im folgenden: BAZ), jener zu B2126/94 bei der Austro Control GmbH die Erteilung einer Bewilligung gemäß §10 Abs5 der Luftverkehrsregeln 1967 (LVR 1967), BGBl. 56/1967 idF BGBl. 173/1992, zur Unterschreitung der in §10 Abs4 LVR 1967 vorgesehenen Mindestflughöhe. Diese wurde ihnen jeweils mit Bescheid der - hiefür seit 1.... mehr lesen...
Index: 56 Öffentliche Wirtschaft56/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art20B-VG Art77Austro Control-GebührenVAustro ControlGAustro ControlG ArtI §2 Abs1Austro ControlG ArtI §6 Abs2Austro ControlG ArtIILuftFG §140b
Leitsatz: Keine Verletzung des Systems des Aufbaues der staatlichen Verwaltung
durch Beleihung der Austro Control GmbH mit öffentlichen Aufgaben
durch das Austro ControlG; keine Überschreitung der
verfassungsrechtlichen Gr... mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Wahlen Allgemeine Vertretungskörper Landtag Salzburg Verfassungsgerichtshof Art. 141 B-VG Wahlanfechtung Sachentscheidung Einzelfälle European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1979:WI_2.1979 Zuletzt aktualisiert am 17.04.2018 mehr lesen...