Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
Verwal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim
Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur
Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen
Pfandrechtsbegründung handelt es sich weder um einen -
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung handelt es sich wed... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Erledigungen der Beamten des höheren Vollstreckungsdienstes, des Fachdienstes in der Gerichtskanzlei und des Zwangsvollstreckungsdienstes - Akte der Gericht... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs3FinStrG §175 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litaVStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei einer Aufforderung zum Antritt einer Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe nach §175 Abs2 FinStrG handelt es sich - ebenso wie bei der gleichartigen Anordnung gemäß §53 VStG 1950 (vgl. hiezu zB... mehr lesen...
Begründung: Die nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte (mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene) Beschwerde wendet sich dagegen, daß ein Vollstreckungsbeamter des BG Peuerbach im Zuge zweier gegen M H gerichteten Exekutionsverfahren einige den bf. Vereinigungen gehörende Fahrnisse gepfändet und abtransportiert habe. M H ist Obmann der zweitbf. Vereinigung. Die beiden Vereinigungen haben ihren Sitz am selben Ort. Wie der VfGH wiederholt festgestellt h... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung handelt es sich wed... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Erledigungen der Beamten des höheren Vollstreckungsdienstes, des Fachdienstes in der Gerichtskanzlei und des Zwangsvollstreckungsdienstes - Akte der Gericht... mehr lesen...
Begründung: Die nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte (mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene) Beschwerde wendet sich dagegen, daß ein Vollstreckungsbeamter des BG Peuerbach im Zuge zweier gegen M H gerichteten Exekutionsverfahren einige den bf. Vereinigungen gehörende Fahrnisse gepfändet und abtransportiert habe. M H ist Obmann der zweitbf. Vereinigung. Die beiden Vereinigungen haben ihren Sitz am selben Ort. Wie der VfGH wiederholt festgestellt h... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung handelt es sich wed... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Erledigungen der Beamten des höheren Vollstreckungsdienstes, des Fachdienstes in der Gerichtskanzlei und des Zwangsvollstreckungsdienstes - Akte der Gericht... mehr lesen...
Begründung: Die nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte (mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene) Beschwerde wendet sich dagegen, daß ein Vollstreckungsbeamter des BG Peuerbach im Zuge zweier gegen M H gerichteten Exekutionsverfahren einige den bf. Vereinigungen gehörende Fahrnisse gepfändet und abtransportiert habe. M H ist Obmann der zweitbf. Vereinigung. Die beiden Vereinigungen haben ihren Sitz am selben Ort. Wie der VfGH wiederholt festgestellt h... mehr lesen...
Begründung: Die nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte (mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene) Beschwerde wendet sich dagegen, daß ein Vollstreckungsbeamter des BG Peuerbach im Zuge zweier gegen M H gerichteten Exekutionsverfahren einige den bf. Vereinigungen gehörende Fahrnisse gepfändet und abtransportiert habe. M H ist Obmann der zweitbf. Vereinigung. Die beiden Vereinigungen haben ihren Sitz am selben Ort. Wie der VfGH wiederholt festgestellt h... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung handelt es sich wed... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Erledigungen der Beamten des höheren Vollstreckungsdienstes, des Fachdienstes in der Gerichtskanzlei und des Zwangsvollstreckungsdienstes - Akte der Gericht... mehr lesen...
Begründung: Die nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte (mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene) Beschwerde wendet sich dagegen, daß ein Vollstreckungsbeamter des BG Peuerbach im Zuge zweier gegen M H gerichteten Exekutionsverfahren einige den bf. Vereinigungen gehörende Fahrnisse gepfändet und abtransportiert habe. M H ist Obmann der zweitbf. Vereinigung. Die beiden Vereinigungen haben ihren Sitz am selben Ort. Wie der VfGH wiederholt festgestellt h... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung handelt es sich wed... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Erledigungen der Beamten des höheren Vollstreckungsdienstes, des Fachdienstes in der Gerichtskanzlei und des Zwangsvollstreckungsdienstes - Akte der Gericht... mehr lesen...
Begründung: Die nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte (mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene) Beschwerde wendet sich dagegen, daß ein Vollstreckungsbeamter des BG Peuerbach im Zuge zweier gegen M H gerichteten Exekutionsverfahren einige den bf. Vereinigungen gehörende Fahrnisse gepfändet und abtransportiert habe. M H ist Obmann der zweitbf. Vereinigung. Die beiden Vereinigungen haben ihren Sitz am selben Ort. Wie der VfGH wiederholt festgestellt h... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Bei dem von der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien namens der Republik Österreich dem BG zur Beschlußfassung vorgelegten Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung handelt es sich wed... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Erledigungen der Beamten des höheren Vollstreckungsdienstes, des Fachdienstes in der Gerichtskanzlei und des Zwangsvollstreckungsdienstes - Akte der Gericht... mehr lesen...