RS Vfgh 1986/10/6 B446/83

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Veröffentlicht am 06.10.1986
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Index

68 Invalideneinstellung, sonstiges Sozialrecht
68/01 Invalideneinstellung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verordnung
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art18 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
StGG Art5
InvEG 1969 ArtI
InvEG 1969 §1 Abs1
InvEG 1969 §1 Abs2
InvEG 1969 §9 Abs1
InvEG 1969 §19a Abs1
Verordnungen des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 17.09.76 über die Änderung der Pflichtzahl nach dem InvalideneinstellungsG 1969, BGBl 546-570/1976

Rechtssatz

InvalideneinstellungsG 1969; Vorschreibung einer Ausgleichstaxe gemäß §9; keine Bedenken gegen §9 Abs1 (unter Hinweis auf VfSlg. 9705/1983) - seither keine wesentliche Änderung der gesetzlichen Regelung; Erreichung der dem G zugrundeliegenden Ziele hat die Festlegung einer Beschäftigungspflicht in §1 Abs1 zur Voraussetzung; Möglichkeit, die Beschäftigungspflicht nach einem Pflichtzahlschlüssel, der von der generellen Festlegung dieses Schlüssels im Abs1 abweicht, zu erfüllen, trägt den verschiedenen Voraussetzungen für die Beschäftigung Invalider nach dem Produktionsbereich in den verschiedenen Betrieben Rechnung - keine Gleichheitsbedenken gegen §1 Abs2; der Begriff "die technischen Gründe" in §1 Abs2 iZm. der Zielrichtung des G hinreichende Determinierung für das Verhalten des Verordnungsgebers bei der Festsetzung des Pflichtzahlschlüssels - hinreichende Bestimmtheit des §1 Abs2; (durch Verordnung festgelegte) Änderungen der Pflichtzahl für gewisse Betriebsarten nicht gleichheitswidrig - Wirtschaftsart, der das Unternehmen der Bf. zuzuordnen ist, wurde berücksichtigt; kein Hinweis auf denkunmögliche Gesetzesanwendung oder Willkür

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Invalideneinstellung, Kompetenz Bund - Länder Invalideneinstellung, VfGH / Prüfungsmaßstab

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B446.1983

Dokumentnummer

JFR_10138994_83B00446_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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