RS Vfgh 1986/10/8 B490/86

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Veröffentlicht am 08.10.1986
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht

Norm

B-VG Art140 Abs7
B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
MRK Art8
FremdenpolizeiG §3
FremdenpolizeiG §6 Abs2
FremdenpolizeiG §8
FremdenpolizeiG §11 Abs4

Rechtssatz

FremdenpolizeiG; MRK Art8; Ablehnung eines nach §8 FrPG gestellten Antrages auf Aufhebung des über den Bf. gemäß §3 Abs1 und 2 lita und e iVm. §4 FrPG verhängten unbefristeten Aufenthaltsverbotes; Bescheidcharakter der Erledigung; verfassungsrechtliche Unangreifbarkeit des unter Fristsetzung durch Erk. des VfGH aufgehobenen §3; infolgedessen jedenfalls keine Bedenken gegen den damit inhaltlich zusammenhängenden §8; durch Aufhebung des §3 kein Eingriff in die Rechtskraft des Bescheides; bis zum Ablauf der Frist hat die Verwaltungsbehörde zusätzlich zu §3 den Art8 Abs2 MRK unmittelbar anzuwenden; hier keinerlei auf Art8 bezughabende Interessenabwägung; Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art8 MRK

Entscheidungstexte

Schlagworte

Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Bescheidbegriff, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, VfGH / Aufhebung Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B490.1986

Dokumentnummer

JFR_10138992_86B00490_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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