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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art140 Abs7Rechtssatz
FremdenpolizeiG; MRK Art8; Ablehnung eines nach §8 FrPG gestellten Antrages auf Aufhebung des über den Bf. gemäß §3 Abs1 und 2 lita und e iVm. §4 FrPG verhängten unbefristeten Aufenthaltsverbotes; Bescheidcharakter der Erledigung; verfassungsrechtliche Unangreifbarkeit des unter Fristsetzung durch Erk. des VfGH aufgehobenen §3; infolgedessen jedenfalls keine Bedenken gegen den damit inhaltlich zusammenhängenden §8; durch Aufhebung des §3 kein Eingriff in die Rechtskraft des Bescheides; bis zum Ablauf der Frist hat die Verwaltungsbehörde zusätzlich zu §3 den Art8 Abs2 MRK unmittelbar anzuwenden; hier keinerlei auf Art8 bezughabende Interessenabwägung; Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art8 MRK
Schlagworte
Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Bescheidbegriff, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, VfGH / Aufhebung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B490.1986Dokumentnummer
JFR_10138992_86B00490_01