Index
L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Art144 B-VG; Abweisung eines Antrages auf Widmungsbewilligung; keine Bedenken gegen den dem Bescheid zugrundeliegenden Flächenwidmungsplan (Thal/Stmk.), insbesondere nicht gegen die getroffene Grenzziehung zwischen Bauland und Freiland, die im Hinblick auf die in §3 Stmk. ROG zum Ausdruck kommenden Planungsgrundsätze gerechtfertigt werden kann; kein gesetzwidriges oder willkürliches Überschreiten des Ermessensspielraumes bei Erlassen des Flächenwidmungsplanes durch die Gemeinde im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten; kein Entzug des gesetzlichen Richters durch eine Entscheidung im Devolutionsweg
Schlagworte
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Widmungsbewilligung, Planungsakte (Flächenwidmungsplan), Ermessen, Verwaltungsverfahren EntscheidungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B219.1986Dokumentnummer
JFR_10138985_86B00219_01