Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
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Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
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Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
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