Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
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Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
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Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
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Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...