Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
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Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem - im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erlassenen - Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 2. März 1987 wurde dem Bf. "gemäß den Bestimmungen des Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetzes LGBl. 144/1970, in der derzeit gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit der V des Gemeinderates vom 17.4.1986 für seine Ferienwohnung in Velden am Wörther See, J.F. Perkonigweg 3 für das Jahr 1986 eine pauschalierte Kurtaxe in... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungKrnt Allgemein GemeindeO 1982 §95
Leitsatz: Durch die Regelung des Rechtsmittels der Vorstellung in §95 der
(Kärntner) Allgemeinen Gemeindeordnung 1982 (AGO 1982), LGBl.
8/1982, in der Fassung LGBl. 30/1982, ist nach der ständigen
Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ein Instanzenzug im
Sinne de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Rechtssatz: Gegen Entscheidungen des VfGH, demnach auch gegen seine Beschlüsse, sind Rechtsmittel nicht zulässig Entscheidungstexte B 471/87 Entscheidungstext VfGH Beschluss 05.10.1987 B 471/87 Schlagworte VfG... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter stellte am 25. November 1986 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Oktober 1986. 2. Der VfGH wies den Antrag mit Beschluß vom 26. Feber 1987, B1077/86-5 ab. Unter einem erging an den Einschreiter die Aufforderung, die Beschwerde innerhalb der sechswöchigen Frist durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Begründung: Das Finanzamt für Körperschaften hat die vorläufigen Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide 1984 vom 26. Juni 1986 der diesbezügliche Berufungsbescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist im gegenständlichen Verfahren angefochten - mit Bescheid vom 26. Februar 1987 gemäß §200 Abs2 BAO für endgültig erklärt. Damit ist nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH der Gegenstand des (den Berufungsbescheid, mit dem die vorläufig... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88BAO §200 Abs2
Leitsatz: Erklärung der (bekämpften) vorläufigen Körperschafts- und
Gewerbesteuerbescheide für endgültig gem. §200 Abs2 BAO;
Wegfall des Beschwerdegegenstandes - Einstellung des Verfahrens
in analoger Anwendung der §§19 Abs3 Z3 und 86 VfGG Rech... mehr lesen...