Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das O.ö. Polizeistrafgesetz, LGBl. 36/1979, idF der Nov. LGBl. 94/1985, (im folgenden kurz: PolStG) regelt im §2 die Prostitution. Die hier in Betracht zu ziehenden Bestimmungen lauten: "§2 (1) Wer beabsichtigt, für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken (Prostitution) ein Gebäude, eine Wohnung oder einzelne Räumlichkeiten zu nutzen oder für solche Zwecke zur... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2B-VG Art19 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art101 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBVG Ämter der LRegVerordnung des Stadtsenates der LH Linz vom 30.3.1987. Nr 6/1987Oö PolStG §2 Abs1Oö PolStG §2 Abs... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten und auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 14. Mai 1987 zog Mag. F G folgende Verwaltungsakte bzw. Vorgänge in Beschwerde: a) (Antwort-)Schreiben des Bundesministers für Justiz vom 29. April 1987, Z30.059/2-IV 2/87, (protokolliert zu B484/87); b) Nichtgewährung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg am 3. April 1987 (hg. AZ B513/87). Unter einem wurde ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 gewährte die Wiener Landesregierung der Einschreiterin unter Bezugnahme auf Bestimmungen des WohnbauförderungsG 1984 für die Zeit vom 1. März bis 31. August 1987 Wohnbeihilfe in ziffernmäßig angeführter Höhe. Der Bescheid enthält unter der Überschrift "Hinweis" eine Rechtsbelehrung gemäß §61a AVG über die Möglichkeit der Beschwerdeerhebung an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und überdies den Satz: "Die Anweisung der Beihi... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Begründung: I. Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland faßte am 25. März 1987 gegen den bf. Rechtsanwalt einen Einleitungsbeschluß iS des §29 Abs3 und 4 des Gesetzes vom 1. April 1872, RGBl. 40, betreffend die Handhabung der Disziplinargewalt über Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter - Disziplinarstatut. Dagegen wendet sich die auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde, in welcher die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleis... mehr lesen...
Begründung: 1. R H, Untersuchungshäftling im Gefangenenhaus des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, begehrte mit seiner auf Art144 B-VG gestützten und an den VfGH gerichteten Beschwerde vom 9. Juli 1987 die kostenpflichtige Feststellung, er sei von Organen des Landesgerichtes für Strafsachen Graz bzw. der dortigen Gefangenenhausverwaltung am 1. und 6. Juli 1987 durch zwangsweise Öffnung zweier an ihn gerichteter Schreiben (Briefe) seines Verteidigers Dr. F I vom 29. Jun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Rechtssatz: Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die Einschränkung und Überwachung des Briefverkehrs jedenfalls unzulässig; auf §188 StPO beruhende Verfügung des Untersuchungsrichters zur Öffnung der Briefe - Akt der Gerichtsbarkeit; ohne gerichtliche Verfügung erfolgte Öffnung der Briefe - keine Ersc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Rechtssatz: Das Unterlassen einer Amtshandlung für sich allein - Unterbleiben der Gewährung einer erbetenen Akteneinsicht - ist noch nicht als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu qualifizieren, der gemäß Art144 B-VG bekämpfbar wäre (s. auch VfSlg. 9508/1982) E... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
verfassungswid... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Beschwerde gegen einen nicht normativen Bescheidteil (Hinweis über
das künftige Vorgehen der Behörde bezüglich der gewährten Beihilfe)
- Unzuständigkeit der VfGH
Rechtssatz: Zurückweisung einer gegen nicht normativen Teil eines Bescheides gerichteten Beschwerde. Der Besche... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Rechtssatz: Einleitungsbeschluß iS des §29 Abs3 und 4 Disziplinarstatut für Rechtsanwälte - kein Bescheid, sondern bloße Verfahrensanordnung, die weder mit einem ordentlichen Rechtsmittel noch mit einem außerordentlichen Rechtsbehelf selbständig bekämpfbar ist (unter Hinweis auf VfSlg. 9425/1982) ... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
verfassungswid... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiter, welche nach ihrem Vorbringen Grundeigentum in der Nähe des Militärflugplatzes Zeltweg haben, wenden sich mit den vorliegenden Anträgen dagegen, daß sinngemäß auf das wesentliche zusammengefaßt - von ihnen dem Bundesminister für Landesverteidigung zugerechnete Maßnahmen zur Stationierung einer bestimmten Kategorie von Militärflugzeugen auf diesem Flugplatz ergriffen werden sowie daß ihnen das Luftfahrtgesetz keine Handhabe zur Wahrnehmung ihre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 litcVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Maßnahmen zur Stationierung von Militärflugzeugen - keine gegen
individuell feststehende Personen gerichtete Akte
Individualantrag auf Aufhebung des LuftfahrtG zur Gänze; keine
Darlegung der Bedenken, weshalb das Gesetz zur Gänze
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