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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Beschwerde gegen einen nicht normativen Bescheidteil (Hinweis über das künftige Vorgehen der Behörde bezüglich der gewährten Beihilfe) - Unzuständigkeit der VfGHRechtssatz
Zurückweisung einer gegen nicht normativen Teil eines Bescheides gerichteten Beschwerde.
Der Bescheid enthält unter der Überschrift "Hinweis" eine Rechtsbelehrung gemäß §61a AVG über die Möglichkeit der Beschwerdeerhebung an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und überdies den Satz: "Die Anweisung der Beihilfe erfolgt an die MA 52."
Mit der vorliegenden, ersichtlich auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich die Einschreiterin gegen diesen Bescheid insofern, als damit - wie sie vermeint - die Auszahlung der ihr gewährten Beihilfe an die genannte MA verfügt wird. Die Beschwerdeführerin verkennt jedoch, daß der Bescheid eine derartige Anordnung nicht enthält, sondern die Bescheidadressatin bloß über das künftige Vorgehen der Behörde bei der Flüssigmachung der gewährten Beihilfe in Kenntnis setzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / BescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B888.1987Dokumentnummer
JFR_10129072_87B00888_01