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L1000 GemeindeordnungNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde zweier Gemeinden gegen die Abweisung der Anträge auf Vereinigung zu einer neuen Gemeinde mangels Vorlage innerhalb der Beschwerdefrist gefasster Gemeinderatsbeschlüsse zur BeschwerdeerhebungRechtssatz
Da der Beschwerde ein innerhalb der Beschwerdefrist gefasster Beschluss des dafür zuständigen Gemeindeorganes (hier des Gemeinderates gem §43 Stmk GdO 1967 idF LGBl 125/2012) zugrunde zu liegen hat, war die Fassung der Beschlüsse der Gemeinderäte am 12.09.2013 jedenfalls verspätet und die vorliegende Beschwerde daher als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Gemeinderecht, Gemeinderat, Vertretung nach außen (Gemeinderecht)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:B932.2013Zuletzt aktualisiert am
07.10.2013