Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 3.421-3.450 von 21.812

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

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RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

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