Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) erstattete am 14.11.2016 Selbstanzeige beim Finanzamt für nicht gemeldete Abgaben – und zwar für den Dienstgeberbeitrag 2012, 2013 und 2014, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2012, 2013 und 2014, Lohnsteuer 12/2014 und U-Bahn-Abgabe 12/2014. Beim Anlegen in das Lohnverrechnungsprogramm sei übersehen worden, die Stammdaten des Geschäftsführers anzulegen. Eine Berechnung der Abgaben wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2015 informierte die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), dass sie plane, ab dem 06.07.2015 eine Prüfung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben durchzuführen und dazu näher bezeichnete Unterlagen bei Prüfungsbeginn bereitzustellen seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Betrieb der beschwerdeführenden Partei, der XXXX [im Folgenden auch: A GmbH], wurde ab März 2016 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2011 bis 31.12.2014 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (Prüfungsauftrag 09.03.2016). 1.2. In der Folge stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] mit Versicherungspflichtbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse und im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.07.2011, GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass die XXXX GmbH & Co KG (nunmehr: XXXX GmbH; im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) verpflichtet sei, aufgrund der im Rahmen der bei ihr durchgeführten Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben (GPLA) festgestellten Melde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse), vom 17.09.2013 verpflichtete diese die ehemalige XXXX Gesellschaft (im Folgenden: GmbH) als Dienstgeberin für die im Anhang des Bescheides genannten Dienstnehmer und Zeiten, allgemeine Beiträge und Umlagen sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge sowie Verzugszinsen in Höhe von insgesamt EUR 876.886,78 nachzuen... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.11.2019 an die Kärntner Gebietskrankenkasse stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Überleitung zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (im Folgenden: BVAEB). Diesen Antrag leitete die Kärntner Gebietskrankenkasse zuständigkeitshalber an die BVAEB weiter. 2. Mit Bescheid vom 31.01.2020 sprach die BVAEB aus, dass die Beschwerdeführerin nicht der Pflichtversicherung in der Kranken-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin ab dem 04.11.2015 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 durch. Die Schlussbesprechung erfolgte am 30.06.2016. 2. Am 14.07.2016 langte bei der belangten Behörde ein Schreiben der Beschwerdeführerin ein, in dem ein Bescheid hinsichtlich die Beitragsnachverrechnung vom 05.07.2016 für den Prüfungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den gegenständlich bekämpften Bescheiden der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals: WGKK) (in Folge ÖGK) vom 20.08.2018, Zl: XXXX und XXXX stellte diese fest, dass die Beschwerdeführerin (in der Folge BF) verpflichtet sei, für die jeweils in der Anlage der Bescheide angeführten Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen für die bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Sel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den gegenständlich bekämpften Bescheiden der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals: WGKK) (in Folge ÖGK) vom 20.08.2018, Zl: XXXX und XXXX stellte diese fest, dass die Beschwerdeführerin (in der Folge BF) verpflichtet sei, für die jeweils in der Anlage der Bescheide angeführten Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen für die bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Sel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX .12.2016, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), vormals XXXX Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestellten Meldediffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (Landesstelle Oberösterreich) vom 17.06.2020 wurde das Begehren des Antragstellers vom 20.02.2020 auf Rückerstattung von Service-Entgelt für die Zurverfügungstellung der e-card gemäß § 31c ASVG im Betrag von EUR 45,85 abgelehnt. Begründend führte die Österreichische Gesundheitskasse im Wesentlichen aus, in Ansehung des Antragstellers sei keine der in § 31c Abs. 5 AS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Prüfungszeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 wurde bei der Beschwerdeführerin, einer im Firmenbuch unter dem Geschäftszweig Kleintransporte eingetragenen offenen Gesellschaft (in der Folge BF), durch ein Organ der Wiener Gebietskrankenkasse eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Zuge dieser Erhebung wurde unter anderem die Beschäftigung der mitbeteiligten Partei Herrn XXXX (im Folgenden mbP) über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für die Beitragsjahre 2012 bis 2016 wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX sogenannte „pauschale Abfindungen für Mehrarbeit“ („PAM“) erhalten hätten, die für Abwesenheiten der Dienstnehmer nicht verrechnet worden seien. Diese wurden im Zuge der GPLA der Beschwerdeführerin vorgeschrieben. 2. Mit dem gegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für die Beitragsjahre 2012 bis 2016 wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX sogenannte „pauschale Abfindungen für Mehrarbeit“ („PAM“) erhalten hätten, die für Abwesenheiten der Dienstnehmer nicht verrechnet worden seien. Diese wurden im Zuge der GPLA der Beschwerdeführerin vorgeschrieben. 2. Mit dem gegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.02.2019, XXXX , hat die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK), festgestellt, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Dienstgeber verpflichtet ist, für die in der Anlage des Bescheides namentlich angeführten Dienstnehmer und für die dort bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von € 5.757,27 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde die GmbH als Dienstgeberin für die dort angeführten Dienstnehmer und Zeiten, allgemeine Beiträge und Umlagen sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge unter Anlastung eines Beitragszuschlages gemäß § 113 Abs. 1 Z 4 ASVG im Ausmaß der gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe der angegebenen Summen an die belangte Behörde zu entrichten. 1.2. Gegen diesen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) hat mit Bescheid vom 09.04.2020 den Antrag von XXXX (im Folgenden: Antragsteller) vom 13.03.2020 auf Invaliditätspension gemäß § 68 Abs. 1 AVG zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass über den Antrag des Antragstellers vom 03.05.2011 auf Invaliditätspension bereits mit rechtskräftigem Bescheid vom 30.01.2012 entschieden worden sei. Seit dieser Entscheidung hätten sich weder Änderungen in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) hat mit Bescheid vom 09.04.2020 den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) vom 13.03.2020 auf Invaliditätspension gemäß § 68 Abs. 1 AVG zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass über den Antrag des Beschwerdeführers vom 03.05.2011 auf Invaliditätspension bereits mit rechtskräftigem Bescheid vom 30.01.2012 entschieden worden sei. Seit dieser Entscheidung hätten sich weder Än... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang: 1. Am 12.02.2019 beantragte die Beschwerdeführerin die Selbstversicherung in der Krankenversicherung gemäß § 16 Abs. 1 ASVG. 2. Mit dem gegenständlichen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse) vom 18.06.2019, GZ: XXXX wurde der Antrag abgewiesen. 3. Gegen diesen Bescheid erhob die rechtsfreundlich vertretene Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. 4. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom 09.10.2018 zu XXXX wurde auf Antrag der belangten Behörde (zu diesem Zeitpunkt: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Wien) die Gehaltsexekution gegen den Beschwerdeführer (in der Folge BF) bewilligt. Dies erfolgte auf Basis eines vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 08.10.2018, Zl. XXXX . Als vollstreckbare Forderungen wurde ein Betrag von EUR 35.056,59 (darin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Betrieb der beschwerdeführenden Partei, der XXXX (nunmehr XXXX ) [im Folgenden auch: E], wurde ab 03.08.2009 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.09.2005 bis 31.12.2008 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (Prüfungsauftrag 03.08.2009). 1.2. Mit Nachverrechnungsbescheid [NVB] vom 12.07.2012 verpflichtete die SGKK die E... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Der angefochtene Bescheid betrifft eine Beitragsnachverrechnung. 2. Gegen diesen Bescheid erhob BF Beschwerde, in der die Entscheidung durch Senat und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt wurde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Für die im Bescheid namentlich genannten Personen sind versicherungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Im Rahmen einer GPLA für die Jahre XXXX bei der BF stellte sich heraus, dass XXXX tätig sind bzw. waren, die nicht zur Pflichtversicherung nach dem ASVG gemeldet aufscheinen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht für die im Einleitungssatz genannte Person gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführten Tage fest. 3. Gegen diesen Bescheid erhob BF Beschwerde, in der sie die En... mehr lesen...